Wasserrahmenrichtlinie

Originaltext (Artikel 4):

1. Member States shall ensure that all agglomerations are provided with collecting systems for urban waste water,

- at the latest by 31 December 2000 for those with a population equivalent (p.e.) of more than 15 000, and

- at the latest by 31 December 2005 for those with a p.e. of between 2 000 and 15 000.




( 1 ) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, daß alle Gemeinden bis zu folgenden Zeitpunkten mit einer Kanalisation ausgestattet werden :

- bis zum 31 . Dezember 2000 in Gemeinden mit mehr als 15 000 Einwohnerwerten ( EW ),

- bis zum 31 . Dezember 2005 in Gemeinden von 2 000 bis 15 000 EW .




Den Begriff "agglomerations" einfach mit "Gemeinden" oder "Orten" zu übersetzen, zeugt entweder von mangelhaften Englischkenntnissen - oder läßt Absicht vermuten.




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