19.06.07, Weiterer Versuch einer Beleuchtung der Abwasserbeseitigung in den neuen Bundesländern - unvollständig und aus meiner persönlichen SichtAktueller Anstoß: Kommentar zum Artikel:Chancen bei Fusion von Wasserverbänden erörtert / Kommunen kritisch, Märkische Allgemeine - Potsdam Mittelmark Also: Brandenburg hat sicher genau wie Mecklenburg-Vorpommern immer wieder viel Geld in die „Sanierung“ von Trink- und Abwasserzweckverbänden gesteckt - mit den entsprechenden Verpflichtungen. Brandenburg Das Dilemma aus der Sicht der Brandenburgischen Landesregierung: Gewässerschutz und Wasserwirtschaft Gesetz zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit von Zweckverbänden (1998) Gesetz zur rechtlichen Stabilisierung der Zweckverbände für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (1998/2000) Und das soll dann dem Gewässerschutz dienen: eine kommunale Kläranlage versickert über kontaminierte Rieselfelder direkt in das Grundwasser und Privatpersonen, die schon seit über 20 Jahren sich dem aktiven Umweltschutz verschrieben haben und sich weigern, sich an o.g. Verschmutzer anzuschließen, werden kriminalisiert. Das Gesetz zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen kommunaler Daseinsvorsorge im Land Brandenburg vom 7. April 1999 (GVBl. I/99 S. 90) wurde eingearbeitet in das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg Die §§ 4-6, 8, 10, 11, 15-21, 23, 24, 26, 27, 29, 31 wurden geändert, §§ 16a, 20b, 22a, 22b eingefügt. Weitere Informationen zum Schuldenmanagementfonds in Brandenburg finden sich in der aktuellen „Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung über die Unterstützung von Aufgabenträgern der Abwasserentsorgung bei der wirtschaftlichen Stabilisierung und der Zusammenarbeit von Aufgabenträgern)“ (Schuldenmanagementfonds - SchMF) vom 20. Dezember 2006 1. aus Sicht der Bank 2. Die Richtlinie Aus der Parlamentarischen Datenbank Brandenburg: Anfrage des Abgeordneten Christoph Schulze und Antwort dazu (2006): Drucksache 4/3043 Große Anfrage der Fraktion der Linkspartei.PDS (2006): Wasserwirtschaft im Land Brandenburg (enthält u.a. Fragen und Antworten zu Formen der Privatisierung und zum Anschluß- und Benutzungszwang) Bericht der Landesregierung zur Wirksamkeit und Umsetzung des Programms zur dauerhaften rechtlichen und wirtschaftlichen Stabilisierung der Wasser- und Abwasserzweckverbände (1999) Drucksache 2/6403 Je ein Bericht und ein Kommentar aus Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses von 1997 Auch im Bericht des Datenschutzbeauftragten M-V von 1998/99 findet sich das Thema „Abwasser“ (Seite 68) Anfrage von Sylvia Bretschneider und Antwort (1997) zu Situation des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee Anfrage von Dr. Hubert Gehring und Antwort (1998) zu Schaffung sozialverträglicher Abwassergebühren Anfrage von Wolfgang Riemann und Antwort (2001) zu Zweckverband Kommunale Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust - (was ist eigentlich daraus geworden?) Anfrage von Eckhardt Rehberg und Antwort (2002) zu Abwassergebühren Anfrage von Renate Holznagel und Antwort (4/2000) zu Unterstützung der Abwasserzweckverbände Anfrage von Vincent Kokert und Antwort (2005) zu Förderrichtlinie zur wirtschaftlichen Stabilisierung abwasserbeseitigungspflichtiger Körperschaften in Mecklenburg-Vorpommern (FöRi-Stab-AW) vom 31. März 1999 Anfrage von Dr. Armin Jäger und Antwort dazu (2000): Drucksache 3/1018 Abschlußbericht zur Verwendung der 20 Mio. DM aus dem Soforthilfeprogramm zur Unterstützung abwasserbeseitigungspflichtiger Körperschaften, den gebührenrelevanten Komponenten und weiteren Maßnahmen zur Konsolidierung der Aufgabenträger (1998) Es ist jedoch niemals ein Zweckverband wirklich saniert worden. Wo es dennoch so scheint, sollte man genau hinsehen: Sind die dörflichen Strukturen erhalten geblieben oder haben viele Besitzerwechsel stattgefunden? Wie ist die Stimmung in der Bevölkerung? Gibt es einen guten Zusammenhalt? Wie ist die Wahlbeteiligung? Wie hoch sind die Stimmenanteile „undemokratischer“ Parteien? Je besser es einem Abwasserzweckverband im ländlichen Raum geht (die Städte haben sich rechtzeitig abgespaltet), umso schlechter geht es den Bürgern - denn saniert wird per Gesetzgebung aus deren Taschen. Der Druck auf die Zweckverbände, sich zu größeren Einheiten zusammenzuschließen wird eine der Bedingungen für weitere Zuschüsse sein..... so, wie die Pflicht zur Beitragserhebung für die "Vorteile" die dem Grundstückseigentümer entstanden sind, die rigorose Beitreibung von Rückständen, etc.... also immer weiter so: Anschlußgrad erhöhen, Anschluß- und Benutzungszwang durchsetzen, Fehlentwicklungen vertuschen, Verantwortlichkeit leugnen und die Schuld auf die „kommunale Selbstverwaltung“ schieben..... ... und sich über Politikverdrossenheit wundern!
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