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Ausschnitt aus einer Mail aus Brandenburg

Gesetze zur Sanierung von Zweckverbänden in Brandenburg

Aufgabe der Gesetze war es, Dutzende von Gesetzesverstößen bei der Gründung für unbeachtlich zu erklären, Gesetzesverletzungen zu dulden und damit für die fehlerhaft gegründeten und rechtswidrig handlenden Zweckverbände Rechtssicherheit zu schaffen. Natürlich zu Lasten der nun weitgehend entrechteten Bürger und Gemeinden.

Das erste, das ZwVerbSG, reichte bei weitem nicht aus. Deshalb wurden die beiden anderen bald nachgeschoben.
Die Klage dreier Gemeinden gegen das Stabilisierungsgesetz vor dem Landesverfassungsgericht wurde abgewiesen.

Der Grund liegt auf der Hand.

Wenn man das StabG gekippt hätte - was in einem wirklichen Rechtsstaat wohl auch hätte passieren müssen - dann hätte das die Pleite vieler Zweckverbände bedeutet und gleichzeitig den Bankrott des Landes.

Deshalb haben alle Parteien den Gesetzen zugestimmt...


Näheres teilt gern mit:

Johannes Madeja, Walzwerkstr. 85, 16244 Finowfurt, Gem. Schorfheide, Tel./Fax 03335/31234



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