6.09.2006 / HNA: Schwalmstadt - Zeitung in Kassel für Nordhessen und Südniedersachsen: HNA-Online

Zitat: "Die Gemeinde ist aber vom Gesetzgeber nun mal zu Zahlungen gezwungen." Zum Beispiel im Bereich Abwasser: Da müsse die Kommune alle Ortsteile und Außengehöfte an Kläranlagen schließen.



Kommentar:

wieso müssen sie? Weil sie Gesetzen folgen müssen, die sie selbst gemacht haben. Folglich könnten sie sie auch ändern - sofern sie wollen sollten.

Letztendlich kann es nur darum gehen, dass sämtliche Abwässer einer ordnungsgemäßen Reinigung unterzogen werden müssen, bevor sie in Gewässer eingeleitet werden. Das kann jedoch - lt. WHG und EU-Richtlinie - ebenso durch dezentrale Anlagen geschehen.


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