Valid HTML 4.01



15.04.08
auf der Seite der BI Ludwigslust


8.04.08
Bei der Verbandsversammlung am 7. 4. wurde erwartungsgemäß über die beanstandeten Kalkulationen und Satzungen beschlossen.
Leider hat der ZkWAL nicht abgewartet, bis die Urteilsbegründung des Gerichtes vorlag, sondern sich an das Protokoll gehalten. Herr Heiling, der Anwalt des Zweckverbandes, hätte vielleicht wissen können, dass die Begründung sehr viel genauer ausformuliert werden würde.
So haben wir nun eine neue Satzung, die ebenfalls wieder angreifbar ist. Es sind Satzungsteile geändert worden, die so vom Gericht nicht kritisiert worden sind.

Es wird Zeit, dass dieses schlechte Spiel ein Ende findet....

Wir arbeiten daran.


22.02.08
Zu unserer Veranstaltung am 20. Februar mit Herrn Juschkat von der kommunalpolitischen Vereinigung M-V kamen auch Vertreter unseres Zweckverbandes. Wir erfuhren, dass allein die Verbandsversammlung das entscheidende Gremium sei - und niemand anders.
So steht es auch in der Kommunalverfassung, § 160:
Die Verbandsversammlung ist Dienstvorgesetzter des Verbandsvorstehers und seiner Stellvertreter

Fast lustig wurde es, als Herr Lange von der Gerichtsverhandlung und den Folgen sprach und auf Nachfrage von Herrn Juschkat sagte: " ... das haben wir mit dem Vorstand so beschlossen". Der Vorstand hätte nur beratende Funktion, wurden wir alle belehrt.....
Insgesamt eine gute Veranstaltung im kleinen, feinen Kreis.

17.02.08
Anfang Februar bekamen die Wöbbeliner ihre Beitragsbescheide. AQUA, der Verein, der sich auch für eine kostengünstige Abwasserbehandlung einsetzt, organisierte am 15.2. eine Einwohnerversammlung, zu der auch ein Anwalt eingeladen war. Sehr viele der Anwesenden trugen sich in Listen ein, um gemeinsam Widerspruch einzulegen. So richtig konnte niemand verstehen, warum der ZkWAL so hartnäckig vorgeht...

16.02.08
Zeitungsausschnitte aus unserer SVZ

6.02.08
Ganz so schnell geht es offenbar nicht - der ZkWAL will es nun ganz genau wissen...
Pressemitteilung und Leserbriefe in der SVZ:
Verwaltungsgericht Schwerin hebt Bescheid auf, SVZ - Ludwigslust
Protokoll der Gerichtsverhandlung

30.01.08
Alle Trinkwasseranschluss-Beitragsbescheide, die bisher keine Rechtskraft erlangt haben, werden aufgehoben.

Die Satzung von 2006 und auch die neue vom Januar 2008 sind fehlerhaft.
Zudem enthält die Kalkulation Fehler, die nicht ohne einen Beschluss der Verbandsversammlung geheilt werden können.

14.01.08
Die Verhandlung über die Trinkwasser-Anschlussbeiträge Bereich Blievenstorf/Brenz und andere findet am 30. Januar um 11 Uhr im VG Schwerin statt.

12.01.08
Wer berät eigentlich (nicht nur) unseren Zweckverband?

Berater des ZkWAL, zum Ausdrucken

6.12.07
Mit großer Wahrscheinlichkeit wird der Gerichtstermin erst im Januar 2008 stattfinden.

Das bedeutet, dass vom Gericht ein anderer Kläger ausgewählt wird und der Prozess dann wie geplant stattfinden wird.

5.12.07
Im Frühjahr 2006...

haben die Bürger in Blievenstorf und Brenz vom Zweckverband Ludwigslust ihre Bescheide "über die Festsetzung des Beitrages für die Herstellung der öffentlichen Einrichtung zur Wasserversorgung" bekommen.

Merkwürdig, hatten die Grundstücke doch bereits Anfang der 1970er Jahre einen Trinkwasseranschluß. Die Argumente des Landes sind bekannt:
"die Kommunen wurden nach der Wende neu gegründet und mit ihnen die Zweckverbände. Somit konnte zu diesem Zeitpunkt erstmals die Möglichkeit zur Beitragserhebung entstehen. Und jedes Grundstück müsse eben einmal in seiner Existenz einen Erschließungsbeitrag zahlen" .. oder so.

Viele Bürger legten Widerspruch ein und zahlten unter Vorbehalt. Nach und nach kamen Grundstückseigentümer aus anderen Dörfern dazu und schlossen sich den Verfahren an.

Im Herbst 2007 kam dann die Nachricht vom Rechtsanwalt, das Gericht wolle ein Musterverfahren auswählen und noch in diesem Jahr entscheiden. Lt. KAG-MV sollen Zweckverbände bei gleichgelagerten Widersprüchen ein Musterverfahren auswählen. Dieses haben Vorstand, Geschäftsleitung und die Anwälte des ZkWAL abgelehnt. Jeder einzene Bürger sollte im Falle des Unterliegens die Kosten des Gerichtes zu tragen haben.

Und was wäre, wenn der ZkWAL unterliegt? Auch dann zahlen die Bürger letztlich dafür, dass sie ihr Recht eingefordert haben. Denn selbst, wenn der Verband Prozesskosten nicht in Gebühren oder Beiträge einkalkulieren darf, so werden sie eben über Gemeindeumlagen eingezogen.

Der erste Verhandlungstermin war für den 14. Dezember festgesetzt. Am 17. Dezember ist bekanntlich die nächste Verbandsversammlung, da wäre es doch schön gewesen, wenn wir schon ein Ergebnis gehabt hätten.

Leider gab es Terminschwierigkeiten und die Verhandlung wurde auf den 19.12.07 verschoben. Und da ist nun kurzfristig der Kläger abhanden gekommen, einen Ersatz will der ZkWAL nicht anerkennen.

Der ZkWAL rechnet damit, alle Bescheide bis zum März verschickt zu haben. Sie hoffen, dass viele zahlen, ohne Widerspruch einzulegen.

Ob es bei dem Gerichtstermin bleibt, erfahren wir vielleicht morgen.








Startseite Bundesländer Rechtliches Fachliches