15.04.08 auf der Seite der BI Ludwigslust
8.04.08
Bei der Verbandsversammlung am 7. 4. wurde erwartungsgemäß über die beanstandeten Kalkulationen und Satzungen beschlossen.
Leider hat der ZkWAL nicht abgewartet, bis die Urteilsbegründung des Gerichtes vorlag, sondern sich an das Protokoll gehalten. Herr Heiling, der Anwalt des Zweckverbandes, hätte vielleicht wissen können, dass die Begründung sehr viel genauer ausformuliert werden würde.
So haben wir nun eine neue Satzung, die ebenfalls wieder angreifbar ist. Es sind Satzungsteile geändert worden, die so vom Gericht nicht kritisiert worden sind.
Es wird Zeit, dass dieses schlechte Spiel ein Ende findet....
Wir arbeiten daran.
22.02.08 Zu unserer Veranstaltung am 20. Februar mit Herrn Juschkat von der kommunalpolitischen Vereinigung M-V kamen auch Vertreter unseres Zweckverbandes. Wir erfuhren, dass allein die Verbandsversammlung das entscheidende Gremium sei - und niemand anders.
So steht es auch in der Kommunalverfassung, § 160:
Die Verbandsversammlung ist Dienstvorgesetzter des Verbandsvorstehers und seiner Stellvertreter
Fast lustig wurde es, als Herr Lange von der Gerichtsverhandlung und den Folgen sprach und auf Nachfrage von Herrn Juschkat sagte: " ... das haben wir mit dem Vorstand so beschlossen". Der Vorstand hätte nur beratende Funktion, wurden wir alle belehrt.....
Insgesamt eine gute Veranstaltung im kleinen, feinen Kreis.
17.02.08 Anfang Februar bekamen die Wöbbeliner ihre Beitragsbescheide. AQUA, der Verein, der sich auch für eine kostengünstige Abwasserbehandlung einsetzt, organisierte am 15.2. eine Einwohnerversammlung, zu der auch ein Anwalt eingeladen war. Sehr viele der Anwesenden trugen sich in Listen ein, um gemeinsam Widerspruch einzulegen. So richtig konnte niemand verstehen, warum der ZkWAL so hartnäckig vorgeht...
16.02.08 Zeitungsausschnitte aus unserer SVZ
6.02.08 Ganz so schnell geht es offenbar nicht - der ZkWAL will es nun ganz genau wissen...
Pressemitteilung und Leserbriefe in der SVZ: Verwaltungsgericht Schwerin hebt Bescheid auf, SVZ - Ludwigslust
Protokoll der Gerichtsverhandlung
30.01.08
Alle Trinkwasseranschluss-Beitragsbescheide, die bisher keine Rechtskraft erlangt haben, werden aufgehoben. Die Satzung von 2006 und auch die neue vom Januar 2008 sind fehlerhaft. Zudem enthält die Kalkulation Fehler, die nicht ohne einen Beschluss der Verbandsversammlung geheilt werden können.
14.01.08
Die Verhandlung über die Trinkwasser-Anschlussbeiträge Bereich Blievenstorf/Brenz und andere findet am 30. Januar um 11 Uhr im VG Schwerin statt.
12.01.08
Wer berät eigentlich (nicht nur) unseren Zweckverband?
Berater des ZkWAL, zum Ausdrucken
6.12.07
Mit großer Wahrscheinlichkeit wird der Gerichtstermin erst im Januar 2008
stattfinden.
Das bedeutet, dass vom Gericht ein anderer Kläger ausgewählt wird und der
Prozess dann wie geplant stattfinden wird.
5.12.07 Im Frühjahr
2006...
haben
die Bürger in Blievenstorf und Brenz vom Zweckverband
Ludwigslust ihre Bescheide "über die Festsetzung des
Beitrages für die Herstellung der öffentlichen
Einrichtung zur Wasserversorgung" bekommen.
Merkwürdig,
hatten die Grundstücke doch bereits Anfang der 1970er Jahre
einen Trinkwasseranschluß. Die Argumente des
Landes sind bekannt:
"die Kommunen wurden nach der Wende neu
gegründet und mit ihnen die Zweckverbände. Somit konnte
zu diesem Zeitpunkt erstmals die Möglichkeit zur
Beitragserhebung entstehen. Und jedes Grundstück müsse
eben einmal in seiner Existenz einen
Erschließungsbeitrag zahlen" .. oder so.
Viele
Bürger legten Widerspruch ein und zahlten unter Vorbehalt.
Nach und nach kamen Grundstückseigentümer aus anderen
Dörfern dazu und schlossen sich den Verfahren an.
Im
Herbst 2007 kam dann die Nachricht vom Rechtsanwalt, das Gericht
wolle ein Musterverfahren auswählen und noch in diesem Jahr
entscheiden. Lt. KAG-MV sollen Zweckverbände bei
gleichgelagerten Widersprüchen ein Musterverfahren
auswählen. Dieses haben Vorstand, Geschäftsleitung und
die Anwälte des ZkWAL abgelehnt. Jeder einzene Bürger
sollte im Falle des Unterliegens die Kosten des Gerichtes zu
tragen haben.
Und
was wäre, wenn der ZkWAL unterliegt? Auch dann zahlen die
Bürger letztlich dafür, dass sie ihr Recht eingefordert
haben. Denn selbst, wenn der Verband Prozesskosten nicht in
Gebühren oder Beiträge einkalkulieren darf, so werden
sie eben über Gemeindeumlagen eingezogen.
Der
erste Verhandlungstermin war für den 14. Dezember
festgesetzt. Am 17. Dezember ist bekanntlich die nächste
Verbandsversammlung, da wäre es doch schön gewesen,
wenn wir schon ein Ergebnis gehabt hätten.
Leider
gab es Terminschwierigkeiten und die Verhandlung wurde auf den
19.12.07 verschoben. Und da ist nun kurzfristig der Kläger
abhanden gekommen, einen Ersatz will der ZkWAL nicht anerkennen.
Der
ZkWAL rechnet damit, alle Bescheide bis zum März verschickt
zu haben. Sie hoffen, dass viele zahlen, ohne Widerspruch einzulegen.
Ob
es bei dem Gerichtstermin bleibt, erfahren wir vielleicht morgen.
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