Allzu gern wird in den Begründungen für den Bau von Kanalisation in kleinen Orten die LAWA ins Feld geführt. Dazu äußerte sich Uwe Halbach vom Institut für Abwasserwirtschaft wie folgt:

Betreff: WG: Nutzwert-Kostenanalyse anstelle methodisch falscher Kostenvergleichsrechnung


Sehr geehrter Herr Jockel,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ohne mich mit Ihrem Problem komplex befasst zu haben, ist auf den ersten Blick festzustellen, dass die Entscheidungsmethode - Kostenvergleichsrechnung - zweifelsfrei falsch ist.

Den Leitlinien zur Kostenvergleichsrechnung der LAWA ist eindeutig zu  entnehmen, dass Grundvoraussetzungen für den Vergleich von Kosten Nutzensgleichheit ist (siehe Anlage).

Beobachtungsgemäß wird das Dokument nicht hinreichend genau gelesen und andererseits fehlt auch meist die Fachkenntnis für die Erarbeitung und Bewertung einer nachvollziehbaren Nutzwert-Analyse.

Wenn Verfahren unterschiedlichen Nutzen haben, dann ist unbedingt auch der Nutzen nachvollziehbar (prüffähig!) zu bewerten - z.B. mit einer Nutzwert-Kostenanalyse.

Und ihre technischen Verfahren haben unterschiedlichen Nutzen. Das ist schon daran zu beweisen, dass die Akzeptanz der Bürger differenziert ist.

Der Laie drückt es einfacher aus: Man kann die Kosten von Äpfeln und Birnen nicht allein vergleichen - es kommt auch auf den Geschmack an.

Vergleiche: http://www.institut-halbach.de/index.php?m=3&did=670 oder http://www.institut-halbach.de/index.php?m=3&did=590

Weiterhin sind die Ergebnisse einer Kostenvergleichsrechnung völlig witzlos, wenn nicht zugleich ausgerechnet wird, welche Kosten in den nächsten 10 Jahren konkret auf die Bürger zukommen. Mit Barwerten ist keine Gebühr auszurechnen.

Beispiel: Was nützt einem armen Bürger ein Kostenvergleich zwischen einem Audi und einem VW, wenn er sich nur ein Fahrrad leisten kann?

Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass auch Hauskläranlagen sehr teuer werden können, denn hier lauert auch eine Lobby.

Siehe auch: http://www.institut-halbach.de/index.php?did=147

Der Mangel besteht darin, dass - bevor eine Methode als Beweismethode Nutzen finden darf - der Anwender natürlich prüfen muss, ob diese Methode überhaupt für den Untersuchungszweck geeignet ist. Mit anderen Worten: Mit einem Gliedermaßstab kann ich keine Zeit messen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Halbach
ö.b.u.v. Sachverständiger für Abwasserbeseitigung
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Institut für Abwasserwirtschaft Halbach
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