18.12.08, Schleswig-Holstein: Ascheberger setzen Abwasser-Krimi fort, Kieler Nachrichten
Die SüVo, die Selbstüberwachungsverordnung ist es hier, die die Bürgermeister dazu bringt, die "Kanäle für 30 Jahre zu übertragen" - es gibt auch "etwas" Geld dafür.
Was geschieht dann?
In diesen kleinen Orten in S-H sind die Kanäle relativ alt. Ein Privatunternehmen übernimmt nun also die Verantwortung für die Kanäle, wird sie inspizieren und ggf. erneuern, kleine Teichkläranlagen stilllegen, vielleicht weitere Orte anschließen (dafür kann man Anschlussbeiträge erheben!). Die Hoheit liegt nach wie vor bei der Gemeinde, mit allem was dazugehört: der Anschluss- und Benutzungszwang und "kostendeckende" Preise. Das heisst, es kann sich niemand entziehen und alle Kosten müssen auf die Bürger umgelegt werden. Und dann will sicher auch noch der Betrag erwirtschaftet werden, den der Zweckverband an die Gemeinde zahlt. Es will mir nicht gefallen - aber...
wen interessiert das?

Vielleicht sind die Schleswig-Holsteiner in ein paar Jahren auch dort, wo wir in M-V schon heute sind: die Landbevölkerung weicht vor den ungeheuren Geldforderungen der Abwasserzweckverbände aus... irgendwohin.


22.04.08: Bundesweit einmalige Regeln für Kleinkläranlagen, Landesregierung Schleswig-Holstein (laufend aktualisiert)



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