25.09.2006 / OstThüringer Zeitung Unverrückbare Pfeiler gesetzt

Zitate:   OVG Weimar klärt grundsätzlich einige Abwasser-Fragen und kann damit sogar erstaunen

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Nur zwölf Jahre hat es gedauert, bis der Rechtsstreit von vier Geraer Wohnungsbaugenossenschaften gegen ihren Wasser/Abwasser-Zweckverband "Mittleres Elstertal" vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) ausgestanden war. Weil sich die Weimarer Oberrichter so viel Mühe damit gemacht haben, kündigten sie mit dem Urteil vom Juni Grundsätzliches an. Es habe unanfechtbar für ganz Thüringen zu gelten1).
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So aber teilt das OVG gültig für alle mit: Ein Zweckverband darf in seine Beitragssätze nur Kosten einfließen lassen, die ihm tatsächlich entstanden sind. Wer hätte das gedacht. Unglaublich, aber trotzdem wahr ist auch die Klarstellung, wie Anlagen aus DDR-Zeiten kalkulatorisch zu bewerten sind. Nämlich gar nicht.
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Die seitenlange Begründung dafür ist nur etwas für Liebhaber juristischer Formulierkunst. Wer trotzdem alles lesen will, fordert das Urteil, Aktenzeichen 4 N 574/98, am besten beim OVG an. Unter E-Mail hhuesch@thovg.thueringen.de2)


Kommentar:

1) Das gilt wohl nicht nur für Thüringen.

2) Das OVG Weimar veröffentlicht das Urteil auch selbst: 4 N 574/98



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