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12.07.07, Erlass für Abwasser-Härtefälle, SVZ - Schwerin

Streit im Vorgehen, Einigkeit im Ziel: Mit Beitrags-Härtefällen bei Abwasseranschlüssen sollen die Zweckverbände künftig erheblich flexibler umgehen.....



Leserbrief: Flickschusterei - Abwasserpolitik und Anschlußbeiträge für Trink- und Abwasser
abgeschickt per Mail an SVZ, Ostseezeitung, den Landtag M-V und weitere Adressaten
- in der SVZ nicht veröffentlicht -



Gern wird in diesem Zusammenhang geäußert, es handele sich um Einzelfälle, man müsse nur die Härtefälle besonders regeln. Da geht es um die mittleren und kleinen Unternehmen nicht nur auf Rügen, um die Wohnungsgesellschaften, die von Anfang an Sonderkonditionen bekamen, um die, die den Mut haben, ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen, damit der Restbetrag ins Grundbuch eingetragen werden kann und auch um die, die zahlen und innerlich auswandern.

Wenn einigen Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Beiträge zu reduzieren und andere die volle Summe bezahlen müssen, hat das auch nichts mehr mit dem gern zitierten Gleichheitsgrundsatz zu tun.

Was die Wasser- und Abwasserpolitik betrifft, ist ganz Mecklenburg-Vorpommern ein Härtefall.

Denken wir zurück: Wurden Politiker direkt nach der Wende nicht auch vom Bundesumweltamt beraten, um diesen Weg einzuschlagen, der ihnen nun an allen Ecken auf die Füße fällt? Der - mit - dazu geführt hat, dass die Bürger sich übergangen und ausgenommen fühlen?

Alle Gesetze und Verordnungen, die nach der Wende erlassen wurden, führten den heutigen Zustand herbei. Sicher, die Gewässer sind sauberer geworden. Es ist jedoch auch viel Kleinindustrie verlorengegangen, die den Löwenanteil der Verschmutzung ausmachte.

Im soeben veröffentlichten Lagebericht zur Kommunalen Abwasserbeseitigung 2007 ist zu lesen, dass bisher 835 Millionen Euro an Fördermitteln vergeben wurden. Damit wurden - rein rechnerisch - ca. 120 000 Haushalte an Kanalisation angeschlossen (von 63% Anschlußgrad 1991 auf 85% in 2006, Bevölkerungsrückgang berücksichtigt). Danach wurde jeder Kanalanschluss mit fast 7.000 Euro gefördert. Und trotzdem werden so hohe Beiträge zusätzlich gefordert.

Hier weiß jeder Betroffene, dass Kläranlagen stillgelegt wurden, die mit weniger Aufwand hätten nachgerüstet werden können und Kanäle gebaut, obwohl der Landesrechnungshof mehrfach anmahnte, stattdessen lieber Anlagen zu verkleinern.

Die 750 Euro, die uns jetzt als Zuschuss für eine Kleinkläranlage (KKA) geboten werden, sind ein Hohn. Dabei würden gute KKA extrem zur Gewässerreinheit beitragen. Wer eine eigene Anlage betreibt, hat es ja selbst in der Hand, was ins Abwasser kommt, zumal dann, wenn er das Wasser weiter nutzen will. Und selbst das wollen die Behörden unterbinden und zwingen uns, in ein Gewässer einzuleiten, das ständig Wasser führt. Wo das nicht vorhanden ist, muß - leider - Kanalisation gebaut werden.

Ein Blick nach Westen zeigt uns, dass Kommunen mit dem Verkauf von Abwasserkanälen Einnahmen erzielen wollen. Mit KKA im Besitz der Bürger ist das nicht zu machen. Viele Bürger sind empört darüber, dass uns alle möglichen Gründe vorgehalten werden, in der Annahme, wir würden das schon irgendwann einsehen. Immer wieder erzählt man uns schöne Geschichten von Vorgaben der EU, von denen wir längst wissen, dass es nicht so ist.

Die Glaubwürdigkeit unserer Politiker würde sehr gewinnen, wenn man eingestehen würde, Fehler gemacht zu haben - und dann alles daran setzt, diese Fehler nicht vom Bürger zahlen zu lassen.

Das Staatshaftungsgesetz der DDR hat nach wie vor Gültigkeit. Bürger und auch Gemeinden haben das Recht, sich darauf zu berufen (s. www.abwasser-marsch.de/rechtlich-bund.html).

Maria Rosemeyer, Blievenstorf





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