12.07.07, Erlass für Abwasser-Härtefälle, SVZ - Schwerin
Streit im Vorgehen, Einigkeit im Ziel: Mit Beitrags-Härtefällen bei Abwasseranschlüssen sollen die Zweckverbände künftig erheblich flexibler umgehen.....
Leserbrief: Flickschusterei - Abwasserpolitik und Anschlußbeiträge für Trink- und Abwasser
abgeschickt per Mail an SVZ, Ostseezeitung, den Landtag M-V und weitere Adressaten
- in der SVZ nicht veröffentlicht -
Gern
wird in diesem Zusammenhang geäußert, es handele sich um
Einzelfälle, man müsse nur die Härtefälle
besonders regeln. Da geht es um die mittleren und kleinen Unternehmen
nicht nur auf Rügen, um die Wohnungsgesellschaften, die von
Anfang an Sonderkonditionen bekamen, um die, die den Mut haben, ihre
Vermögensverhältnisse offenzulegen, damit der Restbetrag
ins Grundbuch eingetragen werden kann und auch um die, die zahlen und
innerlich auswandern.
Wenn einigen Betroffenen die Möglichkeit
eingeräumt wird, ihre Beiträge zu reduzieren und andere die
volle Summe bezahlen müssen, hat das auch nichts mehr mit dem
gern zitierten Gleichheitsgrundsatz zu tun.
Was die Wasser- und
Abwasserpolitik betrifft, ist ganz Mecklenburg-Vorpommern ein
Härtefall.
Denken wir zurück: Wurden Politiker direkt
nach der Wende nicht auch vom Bundesumweltamt beraten, um diesen Weg
einzuschlagen, der ihnen nun an allen Ecken auf die Füße
fällt? Der - mit - dazu geführt hat, dass die Bürger
sich übergangen und ausgenommen fühlen?
Alle Gesetze
und Verordnungen, die nach der Wende erlassen wurden, führten
den heutigen Zustand herbei. Sicher, die Gewässer sind sauberer
geworden. Es ist jedoch auch viel Kleinindustrie verlorengegangen,
die den Löwenanteil der Verschmutzung ausmachte.
Im soeben
veröffentlichten Lagebericht zur Kommunalen Abwasserbeseitigung
2007 ist zu lesen, dass bisher 835 Millionen Euro an Fördermitteln
vergeben wurden. Damit wurden - rein rechnerisch - ca. 120 000
Haushalte an Kanalisation angeschlossen (von 63% Anschlußgrad
1991 auf 85% in 2006, Bevölkerungsrückgang berücksichtigt).
Danach wurde jeder Kanalanschluss mit fast 7.000 Euro gefördert.
Und trotzdem werden so hohe Beiträge zusätzlich gefordert.
Hier weiß jeder Betroffene, dass Kläranlagen
stillgelegt wurden, die mit weniger Aufwand hätten nachgerüstet
werden können und Kanäle gebaut, obwohl der
Landesrechnungshof mehrfach anmahnte, stattdessen lieber Anlagen zu
verkleinern.
Die 750 Euro, die uns jetzt als Zuschuss für
eine Kleinkläranlage (KKA) geboten werden, sind ein Hohn. Dabei
würden gute KKA extrem zur Gewässerreinheit beitragen. Wer
eine eigene Anlage betreibt, hat es ja selbst in der Hand, was ins
Abwasser kommt, zumal dann, wenn er das Wasser weiter nutzen will.
Und selbst das wollen die Behörden unterbinden und zwingen uns,
in ein Gewässer einzuleiten, das ständig Wasser führt.
Wo das nicht vorhanden ist, muß - leider - Kanalisation gebaut
werden.
Ein Blick nach Westen zeigt uns, dass Kommunen mit dem
Verkauf von Abwasserkanälen Einnahmen erzielen wollen. Mit KKA
im Besitz der Bürger ist das nicht zu machen. Viele Bürger
sind empört darüber, dass uns alle möglichen Gründe
vorgehalten werden, in der Annahme, wir würden das schon
irgendwann einsehen. Immer wieder erzählt man uns schöne
Geschichten von Vorgaben der EU, von denen wir längst wissen,
dass es nicht so ist.
Die Glaubwürdigkeit unserer Politiker
würde sehr gewinnen, wenn man eingestehen würde, Fehler
gemacht zu haben - und dann alles daran setzt, diese Fehler nicht vom
Bürger zahlen zu lassen.
Das Staatshaftungsgesetz der DDR
hat nach wie vor Gültigkeit. Bürger und auch Gemeinden
haben das Recht, sich darauf zu berufen (s.
www.abwasser-marsch.de/rechtlich-bund.html).
Maria Rosemeyer, Blievenstorf
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