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02.03.07, Abwasser-Beiträge: Land prüft alle Verbände, Schweriner Volkszeitung - Bützow


Innenausschuss will nach Analyse neue Wege diskutieren


In der Bützower Ausgabe der Schweriner Volkszeitung war zu lesen, dass doch noch einmal Bewegung in den Streit um Abwasser-Beiträge für so genannte Altanschließer käme.

Der Abgeordnete Dr. Norbert Nieszery (SPD) hatte den Demonstranten am 6. Dezember 2006 vor dem Landtag zugesagt, das Thema in den Innenausschuss zu ziehen.
Nun müssen alle 111 Aufgabenträger des Landes Fragebögen ausfüllen. Die Kernfrage ist: Wie wirkt das Kommunale Abgabengesetz in der Praxis?


Interessant wäre zu erfahren, wie viele Bürger Widerspruch eingelegt haben.

Oder auch, wie die Verbände ihre diesbezüglichen Satzungen gestaltet haben. Haben sie eine tatsächliche Kappungsgrenze gezogen, werden also Grundstücke nur bis zu einer bestimmten Größe in die Beitragserhebungen einbezogen? Oder bedeutet der Begriff "Kappungsgrenze" bei ihnen, dass das gesamte Grundstück ("anrechenbare Fläche") beschieden wird und der Rest "gestundet" werden kann (= mit Sicherung über Grundbucheintrag)?

Warum ist man eigentlich auf die Idee verfallen, diese Investitionen auf die Grundstückseigentümer umzulegen? Denn normalerweise gilt doch der Grundsatz: Wer bestellt, zahlt.
Das Argument des "Vorteils", der dem Grundstück erwüchse, wenn ein Kanalanschluß vorhanden ist, zieht auch nicht. Denn eine Abwasserreinigung war i.d.R. auch vorher bereits vorhanden. Sofern sie nicht mehr dem aktuellen Stand entsprochen hat, hätte sie - für die Allgemeinheit günstiger - nachgerüstet werden können.
Und wo schlecht gereinigtes Abwasser ablaufen konnte, findet sicher auch gut gereinigtes Wasser seinen Weg in die Natur.

Ein Vorteil muß auch als solcher empfunden werden können. Ein Grundstück im dünnbesiedelten ländlichen Mecklenburg-Vorpommern ist jedoch eher eine Last. Es kostet Geld und ernährt - Betriebe ausgenommen - keine Familien mehr. Und über jeden heimischen Betrieb sollten wir froh und glücklich sein, statt ihnen Beitragszahlungen von mehreren 10.000 Euro abzunehmen - für Trink- und Abwasseranschlüsse, die sie längst nicht im selben Umfang nutzen wie eine städtische Familie.
Und natürlich über jeden Bürger, der hier leben will - ob schon immer oder neuerdings oder wieder....

Damit wären wir beim nächsten Haken angelangt.

In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1/4665 vom 5.7.1994 des damaligen Abgeordneten Dr. Ringstorff ist wie folgt zu lesen:

Abwasseranlagen sind sogenannte kostenrechnende Einrichtungen, deren Bau- und Betriebskosten von den Vorteilsnehmern, in diesem Fall von den Abwasserlieferanten, zu zahlen sind. Die Finanzierung erfolgt über Abwassergebühren und Abwasseranschlußbeiträge.

Abwasserlieferanten - wer produziert Abwasser (abgesehen von Betrieben)?
Personen und Haushalte - und nicht die gesamte Fläche eines ländlichen Grundstückes.

Sicher, es ist ein großer Unterschied, ob ich sage:
"Je Haushalt kostet der Anschluß 6.000 Euro"
oder:
"Je m² Grundstücksfläche werden 15,12 Euro berechnet"

Dazu klingt mir noch der Ausspruch eines PDS-Mitgliedes in den Ohren:
Na, wenn Ihr ein sooo großes Grundstück habt, dann müßt Ihr dafür auch zahlen!

Oder der des Vertreters des Innenministeriums:
jede Partei, die das "S" (für Sozial) im Namen führt, sollte diese Kosten von den Grundstückseigentümern zahlen lassen, statt von den Mietern.

Zur Erinnerung:
95 % der Fläche in M-V sind dünnbesiedleter ländlicher Raum, in dem über 60 % der Menschen leben. Alle diese Grundstücke gehören in der Regel Privateigentümern. Warum sollen - mal wieder - gerade WIR die Fehler der Landesregierung geradeziehen?
Auch die Mieterverbände sollten ein Interesse daran haben, dass keine weiteren unsinnigen Investitionen getätigt werden.


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