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Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern äußert sich in seiner Monatsschrift Der Überblick zu einer Mitteilung (Erlaß) des Umweltministeriums an die unteren Wasserbehörden vom Februar 2000:

Darin ging es darum, dass ein Anschluß von mehr als 2-3 Grundstücken an eine Kleinkläranlage grundsätzlich eine "öffentliche Anlage" sei und private "Abwassergemeinschaften" unzulässig seien.

Es sei bereits im Jahr 2001 darauf hingewiesen worden, dass das Allgemeinwohl auch dann beeinträchtigt sein könne, "wenn die Abwasserentsorgung unwirtschaftlich betrieben und dadurch vermeidbare Aufwendungen" entstünden.


Aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz gäbe es derzeit Anzeichen dafür, dass derartige private Abwasserinitiativen künftig positiv begleitet werden würden.





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