Abwasserbehandlung im ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern

Wanzlitz

Eine Abwassergeschichte (von vielen) möchte ich hier anschneiden, weil sie ganz aktuell ist und die Veröffentlichung vielleicht noch etwas bewirken kann.

2005 stand es in der Zeitung: Wanzlitz soll an den Kanal angeschlossen werden. Wanzlitz ist nicht mehr eigenständig, es gehört zu Grabow. Am Ende der Dorfstraße liegt eine Schweinemastanlage mit 14.000 Plätzen.
Diese war wohl aufgefordert worden, die ordungsgemäße Reinigung ihrer Abwässer nachzuweisen und hatte nun 2 Möglichkeiten:
1. eine eigene Anlage in Eigenregie mit 35 % Fördermitteln vom Wirtschaftsministerium
2. Anschluß an die Kläranlage Fresenbrügge über den Zweckverband Fahlenkamp mit 90 %iger Förderung für den Zweckverband (ab Juli 2005 75%).
Die Wanzlitzer haben ihre Erfahrungen mit der Verwaltung: als die Dorfstraße als Zufahrt für den Mastbetrieb ausgebaut werden mußte, wurden auch sie natürlich herangezogen, sich an den Kosten zu beteiligen. Ohne die Schweine hätten sie keine "richtige" Straße gehabt (und vielleicht auch nicht gebraucht?)

Nun hat sich der Mastbetrieb doch entschlossen, eine eigene Anlage zu bauen. Wer denkt, das sei gut für die Bewohner, der irrt.
Das Trinkwassereinzugsgebiet soll nämlich ausgeweitet werden und endet dann kurz vor der Grenze zur Mastanlage.
Die Bürger dürfen dann keine Kleinkläranlagen*) mehr betreiben, weil das Grundwasser ja nicht verschmutzt werden darf.
Ironie der Geschichte: noch 1995 wurde in Wanzlitz eine Hausmülldeponie betrieben (Suchbegriff im Dokument: Wanzlitz)
 
Die Kosten für die Wanzlitzer kann sich errechnen, wer eine Beitragssatzung zu lesen versteht. Auf der Internet-Seite sind die Satzungen über die Beitragserhebung für die Abwasserbeseitigung zu finden.

Werden dann auch gleich Beiträge für die Regenentwässerung mit erhoben?
Für Abwasser 10,20 € je m² beitragsfähiger Fläche,
für Regenwasser 4,73€ je m² beitragsfähiger Fläche.
In den Paragraphen 4 und 6 ist festgelegt, wer warum wieviel zu bezahlen hat für "den Vorteil, der dem Grundstück aus der Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Anlage erwächst".

Als ich im vergangenen Jahr einmal vor Ort war, meinte ich, ca. 10-12 Häuser gezählt zu haben. Ich kann mich irren.
In diesen dünnbesiedelten Bereichen sind die Grundstücke natürlich besonders groß.

Fälle wie Wanzlitz gibt es Viele.
22. Juli 2006

*) Kleinkläranlagen können heute ganz hervorragende Ablaufwerte aufweisen - auch, wenn sich das in vielen unserer Behörden noch nicht herumgesprochen hat. Schließlich schicken wir in Katastrophenfällen kompakte Trinkwasseraufbereitungsanlagen in alle Welt!


Meine Anfrage an die Oberste Wasserbehörde:
24.7.2006


Sehr geehrter Herr Leymann,

Sie ermunterten mich am Freitag, Kontakt zu halten und das will ich gern tun.

Manche Entscheidung von Behördenseite ist für uns Bürger nur sehr schwer nachvollziehbar.
Im vergangenen Jahr kamen wir auf einer Radtour nach Dömitz durch Krohn. Da lagen dicke blaue Kunststoffrohre und es stand auch ein Bauschild dabei: Der Zweckverband baut eine Trinkwasserleitung Wanzlitz/Dömitz.

Mein Lebensgefährte war darüber etwas erstaunt, wußte er doch, dass in Wanzlitz früher eine Hausmülldeponie betrieben wurde.
Wir erklärten uns das dann so, dass das Wasser aus größerer Tiefe gefördert wird und der Dreck nicht so tief einsinken würde.

Dann stand vergangenes Jahr in der SVZ, dass Wanzlitz an das Klärwerk in Fresenbrügge angeschlossen werden soll. Ich erkundigte mich danach und erfuhr, dass die Schweinemastanlage dort wohl beauflagt worden war.
Vor Ort sah ich, dass in Wanzlitz nicht viele Häuser stehen.
Telefonate mit dem Betreiber der Anlage und auch dem Wirtschaftsministerium folgten.

Dann bekam ich die Nachricht, dass die Mastanlage nun eine eigene Lösung bauen würde - was ich persönlich ja auch für viel sinnvoller hielt.
Ich ging davon aus, dass die Wanzlitzer nun Kleinkläranlagen betreiben dürften.
Nein, so sei das nicht, erfuhr ich am Samstag. Man wolle nämlich die Trinkwasserschutzzone erweitern und da liege Wanzlitz dann drin und deshalb müsste der Kanal trotzdem gebaut werden.

Wenn das wirklich so ist, dann dürften die Wanzlitzer keine Anschlußbeiträge zahlen müssen, weil die Maßnahme ja dem Trinkwasserschutz dient.

Alles in Allem kommen mir diese Entscheidungen sehr merkwürdig vor. Nicht umsonst ist bei all solchen Planungen vorgesehen, die Bevölkerung einzubeziehen. Dann würde sowas nicht passieren.

Ich kann den Eindruck nicht loswerden, dass Planungen durchgeführt werden und Widerstände auf jegliche Art und Weise ausgeräumt werden.
Eigentlich soll ja wohl auch der mengenmäßige Zustand des Grundwassers nicht verschlechtert werden.
Deshalb trifft das Angebot des Grundwasserfachmannes auch nicht meine tatsächliche Frage. Es geht mir nicht um den ersten Grundwasserleiter sondern allgemein den Zustand unseres Grundwassers.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Rosemeyer


PS: ich habe die Geschichte hier detaillierter erklärt


Die Antwort folgt an dieser Stelle.....

Anmerkung (von mir) am 27. Juli 2006:
es hätte mit Sicherheit andere Möglichkeiten gegeben, um dem Grundwasserschutz gerecht zu werden. Der Souverän -  der Bürger - hat sich jedoch bisher offenbar zu wenig um seine Belange gekümmert.

*

Die Antwort:
(mit der Bitte um etwas mehr Vertrauen in die Umweltverwaltung. Wer heutzutage Vertrauen einfach so "schenkt" ohne dafür einen Grund geboten bekommen zu haben... ist ein wenig naiv, oder?)


Im folgenden die Ergebnisse zur Recherche zur Trinkwasserschutzzone neben ehemaliger Mülldeponie und aktueller Schweinemast:

1. Das Wasserwerk Wanzlitz befindet sich in Rechtsträgerschaft des ZKWAL und versorgt das Verbandsgebiet bis Malliß und Dömitz mit Trinkwasser. Für den Bau eines 3. Brunnens wurde 1998 ein hydrogeologisches Gutachten durch die GFE GmbH erstellt, dass den Ausbau der Wasserfassung unterstützt. Eine Beeinflussung durch die Schweinemastanlage wird ausgeschlossen, da die Grundwasserfließrichtung entgegengesetzt ist. Da Gewerbegebiet und Schweinemastanlage Wanzlitz nicht in der Trinkwasserschutzzone liegen, wurde eine dezentrale Abwasseranlage durch den Landkreis genehmigt.

2. Die Ortslage Wanzlitz (OT von Grabow) befindet sich in der TWSZ III, so dass der Abwasserzweckverband Fahlenkamp 2006/07 eine zentrale Ortsentwässerung mit Überleitung zum Klärwerk Fahlenkamp eingeplant hat.

3. Die ehemalige Mülldeponie liegt ebenfalls in der TWSZ III, ist aber inzwischen ordnungsgemäß saniert und abgedeckt. 2004 wurden Pegel zur Beobachtung des Grundwassers gesetzt.

4. Die Schichtenverzeichnisse der Brunnen der Wasserfassung Wanzlitz zeigen, dass auf Grund der Ausbaudaten weder durch die inzwischen ordnungsgemäß verwahrte Deponie noch durch die Schweinemastanlage eine Gefährdung des zur Wasserversorgung genutzten Grundwassers zu besorgen ist. Das Gutachten der GFE GmbH von 1998 führte zwar schließlich zur Überarbeitung der Schutzzonen für die WF Wanzlitz, das zur Neufestsetzung erforderliche förmliche Verwaltungsverfahren wurde jedoch bis heute aus überwiegend monetären Gründen nicht eröffnet.

Anliegend die Übersichtskarte des Trinkwasserschutzgebietes Wanlitz.



Kommentar:
Gut, es sind offenbar ein paar mehr Häuser als 10-12....
Wenn es bisher aus finanziellen Gründen nicht möglich war, das Trinkwasserschutzgebiet zu vergrößern, dann sollte man vielleicht aus denselben Gründen auf den Kanalanschluß verzichten....
meine ganz unmaßgebliche Meinung.
Maria Rosemeyer

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