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Aus der Parlamentsdatenbank Mecklenburg-Vorpommern:
(sämtliche Dokumente enthalten sehr aufschlußreiche Nebenaussagen)


Manche angebliche Tatsachen sind heute wissenschaftlich nicht mehr haltbar.
Zum Beispiel folgendes: (Auszug) Da es sich bei der Verregnung von Abwasser als Aerosol auf landwirtschaftlichen Flächen um eine Gewässerbenutzung handelt (hier: Einleitung in das Grundwasser), wurde außerdem eine wasserrechtliche Genehmigung erteilt.
Quelle: Drs.1/1483 von 1992.
Noch heute bauen wasserwirtschaftliche Entscheidungen der Behörden in M-V jedoch darauf auf, ohne den jeweiligen Einzelfall zu berücksichtigen.

Anfrage und Antwort von Dr. Harald Ringstorff zu Abwasserpreisen (1994) Drs. 1/4665

Bericht über den Plan der Verwendungen der Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte, einschließlich der Richtlinien und des Bewilligungsstandes (1995) Drucksache 2/850

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses von 1997

Anfrage von Sylvia Bretschneider und Antwort (Drucksache 2/3029) zur Situation des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee

Zitat:
Die Landesregierung wird aber weiterhin alle Investitionen des WAZ fördern (z. B. Kanalbau), die geeignet sind, den Anschlußgrad an vorhandene Entwässerungssysteme zu erhöhen. Dies wird langfristig gebührensenkend wirken
Quelle: Anfrage der Abgeordneten Caterina Muth, Fraktion der PDS zur Situation im Abwasserzweckverband Bützow-Güstrow-Sternberg, Drs. 2/3570

Auch im Bericht des Datenschutzbeauftragten M-V von 1998/99 findet sich das Thema „Abwasser“

Unterrichtung vom 30.09.1998: Zweiter Bericht über den Vollzug des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG), Drucksache 2/4065

Anfrage von Dr. Hubert Gehring und Antwort (1998) zur Schaffung sozialverträglicher Abwassergebühren - Drs. 3/47 (Anfrage), Drs. 3/67 (Antwort)

Abschlußbericht zur Verwendung der 20 Mio. DM aus dem Soforthilfeprogramm zur Unterstützung abwasserbeseitigungspflichtiger Körperschaften, den gebührenrelevanten Komponenten und weiteren Maßnahmen zur Konsolidierung der Aufgabenträger (1998), Drs. 2/3747
Hier finden sich gute Stichworte: Vorteile für den Grundstückseigentümer, 20 % der Investitionen sollen über Beiträge eingeholt werden.....

Anfrage von Dr. Armin Jäger und Antwort dazu (2000): Drucksache 3/1018


Anfrage von Renate Holznagel und Antwort (4/2000) zur Unterstützung der Abwasserzweckverbände Drs. 3/1253

Anfrage von Wolfgang Riemann und Antwort (2001) zu Zweckverband Kommunale Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust - (was ist eigentlich daraus geworden?)

Anfrage von Eckhardt Rehberg und Antwort (2002) zu Abwassergebühren - Drs. 3/2767

Anfrage von Vincent Kokert und Antwort (2005) zur Förderrichtlinie zur wirtschaftlichen Stabilisierung abwasserbeseitigungspflichtiger Körperschaften in Mecklenburg-Vorpommern (FöRi-Stab-AW) vom 31. März 1999 4/1533(neu)


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Maria Griepentrog





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