Abwassermaßnahmen im ländlichen Raum werden (in M-V) u.a. gefördert aus dem EAGFL-Programm der EU unter der Überschrift: Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen findet sich auch der Bau von Kläranlagen und Kanalisation ![]() ![]() ![]() Auszug
aus dem Operationellen Programm Mecklenburg-Vorpommern Förderperiode
2000 bis 2006 CCI-Nr.:
1999 DE 16 1 PO 004 (ab Seite 118) 3.3
Durchführung des Schwerpunktes 3 3.3.1
Maßnahme 3.1.1 Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ziel Ziel
ist es, wasserwirtschaftliche Vorhaben, die öffentlichen
Interessen*1 dienen und die
ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang
durchgeführt werden können,
verwirklichen zu helfen. Der Bau kommunaler Wasserversorgungs- und
Abwasseranlagen
wird mit Zuwendungen auch gefördert, um die beitrags- und
gebührenpflichtigen Nutzer
zu entlasten. Gegenstand
der Förderung Reduzierung
der Belastungen in Gewässern*2. Förderung von Aufbau und
Modernisierung einer
modernen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Begründung Im
dünnbesiedelten Mecklenburg-Vorpommern mit einem hohen Anteil von
Klein- und Streusiedlungen
werden zunehmend die ökonomischen und ökologischen Grenzen
einer
Strategie der zentralen Abwassererfassung und -reinigung sichtbar.
Sinkende Kosten-Nutzen-Relationen
bzw. ein überproportional steigender Aufwand erfordern eine
Anpassung der Fördermodalitäten. Beschreibung Vorrangiges
Ziel einer modernen Umweltpolitik ist es, die Belastung von Natur und
Umwelt
möglichst erst gar nicht zuzulassen. In den 90er Jahren stand
daher in Mecklenburg-Vorpommern
der Ausbau der zentralen Abwasserentsorgungseinrichtungen im
Mittelpunkt der Investitionen, wodurch eine deutliche, aber noch nicht
ausreichende Verbesserung der Anschlußquoten und der
Abwasserqualität erreicht
wurde. Ferner entspricht die Qualität und die
Leistungsfähigkeit der
Versorgungstechnik des nahezu flächendeckenden
Trinkwasserversorgungssystems noch
nicht überall modernen technischen Standards. Durch Förderung
soll insbesondere
in Problemfällen eine erhebliche Erhöhung der Umwelt- und
Lebensqualität erreicht
werden. förderfähige
Aktionen Die
Höhe des Zuschusses für Wasserversorgung richtet sich nach
der Größe der Gemeinde,
in der das Vorhaben durchgeführt wird ·
bis 5.000
Einwohner bis zu 50 von Hundert ·
von 5001 bis
10.000 Einwohner bis zu 40 von
Hundert Die
Höhe des Zuschusses für Vorhaben der Abwasserbeseitigung
richtet sich nach der
Größe der Gemeinde, in der das Vorhaben durchgeführt
wird. Sie beträgt für Gemeinden ·
bis 5.000
Einwohner bis zu 60 von Hundert ·
von 5001 bis
10.000 Einwohner bis zu 50 von
Hundert ·
von 10.001
bis 50.000 bis zu 40 von Hundert ·
über
50.000 Einwohner bis zu 30 von Hundert der
zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähige
Vorhaben sind: ·
Wasserversorgungsanlagen
auf der Grundlage von
geprüften Wasserversorgungskonzepten ·
der Bau
öffentlicher Anlagen für eine nach Menge
und Güte ausreichende Wasserversorgung ·
das sind
Anlagen zur Wassergewinnung,
-aufbereitung, -förderung und -speicherung - sowie sonstiger
Anlagenteile, wenn
diese in einem räumlichen Zusammenhang mit der Gesamtanlage stehen. ·
Ergänzungsmaßnahmen
zur Stabilisierung der
Wasserversorgung, wenn die güte- und mengenmäßige
Anforderung mit den
bestehenden öffentlichen Anlagen nicht mehr eingehalten werden
kann. ·
Ortsnetze und
überörtliche Verbindungsleitungen
im unmittelbaren Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen
stehen ·
bei
Abwasserbaumaßnahmen auf der Grundlage
geprüfter Abwasserbeseitigungskonzepte ·
der Bau
öffentlicher Abwasserbehandlungsanlagen -
das sind Kläranlagen einschließlich Anlagen zur
Klärschlammbehandlung und Verwertung
der anfallenden Energie - sowie sonstige Anlagenteile, wenn diese in
einem räumlichen
und funktionellen Zusammenhang mit der Gesamtanlage stehen. ·
Ortskanalnetze
und überörtliche
Verbindungsleitungen ·
Annahmestationen
und Behandlungsanlagen für Fäkalien
und Fäkalschlamm auf öffentlichen Kläranlagen ·
Für die
EFRE-Kofinanzierung müssen Gemeinden
mindestens 5.000 Einwohner haben, die Förderung wird zu den
Förderfällen des
EAGFL abgegrenzt Auswahlkriterien Ein
Vorhaben kann nur gefördert werden, wenn ·
das Vorhaben
dem Wohl der Allgemeinheit dient und
nach Art und Umfang aus wasserwirtschaftlichen und
gewässerökologischen Gründen
erforderlich ist ·
bei der
Planung und Durchführung die
Erfordernisse von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege die
notwendige Berücksichtigung finden ·
die
notwendigen Zulassungsverfahren und sonstigen
zur Durchführung erforderlichen Verfahren zum Zeitpunkt der
Auszahlung
abgeschlossen sind ·
der
ordnungsgemäße Betrieb und die spätere
Unterhaltung gesichert erscheinen. Endbegünstigte Zuwendungsempfänger
können sein ·
Gemeinden,
Gemeindeverbände, kommunale
Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände ·
Zuwendungen
für Anlagen in Gemeinden, die einem
Verband angehören, werden grundsätzlich an den Verband und
nicht an einzelne
Verbandsmitglieder bewilligt Ex-ante-Bewertung
und Feststellung der Kohärenz
Kommentar: *1Die Maßnahmen dienen
öffentlichen Interessen - hier dem Umweltschutz - und trotzdem
müssen die "beitragspflichtigen Nutzer" - hier die
Grundeigentümer - hohe Beiträge dafür bezahlen.
Ohne Fördermitteleinsatz würden diese Anlagen nicht
gebaut werden, die Bürger könnten mit dem Betrieb von
Kleinkläranlagen die örtliche Wirtschaft in Anspruch nehmen.
*2 wobei die größte Gewässerbelastung aus der Landwirtschaft stammt. *3 Klein- und Mittelstädte haben
häufig einen weiten Bereich sehr dünnbesiedelten
ländlichen Raumes um sich herum. Ein verwaltungstechnischer
Zusammenschluß von Dörfern mit 30-100 Einwohnern je km²
ist kaum als Ballungsgebiet im Sinne der EU-Richtlinie für
kommunale Abwässer zu bezeichnen.
Kohärenz
und Bewertung der Maßnahmen Seite 287 A)
Entwicklungslinien Die
wasserwirtschaftlichen Einzelmaßnahmen bilden im Zusammenwirken
einen Schwerpunkt
zur infrastrukturellen Sicherung und Entwicklung der ländlichen
Räume. Die
für die natürlichen Wasservorkommen bedeutsame umweltschonende*1
Abwasserentsorgung ist in der vergangenen Förderperiode weit voran
gebracht worden. Modernisierungsmaßnahmen
sind jedoch weiterhin erforderlich. Neben
den Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft sind die
Maßnahmen zur Seesanierung
und zum naturnahen Gewässerausbau weiterhin eine Voraussetzung
für
nachhaltige Verbesserung der Wasserqualität, zum Hochwasserschutz
für
Landwirtschaft und Siedlungen und zur naturschutzrelevanten
Wasserhaltung. B)
Strategie Die
Maßnahmen der Abwasserentsorgung sollen in der neuen
Förderperiode noch intensiver*2
mit der finanziellen Leistungskraft der Kommunen und Bewohner im
ländlichen Raum
abgestimmt werden. Ohne Fördermittel sind hier keine
Entwicklungsfortschritte zu
erreichen. Gleichzeitig soll jedoch jedes Projekt auf seine
Wirtschaftlichkeit und
Finanzierbarkeit sowie auf Alternativlösungen untersucht werden.
Dieses gilt besonders
für die Frage: Anschluss kleiner peripher gelegener Siedlungen an
zentrale Abwasseranlagen
oder dezentrale Lösungen. Bei
Seesanierung und Gewässerausbau haben die ökologischen
Belange bereits in den
letzten Jahren höchste Priorität genossen. Dieser Weg soll
weiterverfolgt
werden. Nicht
zuletzt im Interesse des Tourismus wird ein weiterer Schwerpunkt
wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in der Sanierung der Seen liegen. C)
Bewertung Die
zahlreichen oberirdischen und unterirdischen Wasservorkommen sind ein
unschätzbares Naturgut des Landes. Sie sollen nachhaltig gesichert*1 und - wo
notwendig -
verbessert werden. In den vergangenen Förderperioden sind die
ländlichen Räume
mit modernen Trinkwasser- und Abwasseranlagen versehen worden, was
erheblich
zur Infrastrukturverbesserung und zur Verbesserung der
Gewässergüte beigetragen
hat. Der optimale Anschlussgrad an zentrale Entsorgungsanlagen wird im
Laufe der Programmplanungsperiode weitgehend erreicht werden. Dabei
soll in jedem
Einzelfall geprüft werden, inwieweit der Anschluss an zentrale Abwasserbehandlungsanlagen ökonomisch
sinnvoll
und kostenmäßig tragbar ist bzw. dezentrale Lösungen -
auch aus
naturschutzrelevanter Sicht - besser geeignet sind. Die Maßnahmen des Gewässeraus- und Rückbaues, der Seesanierung und anderer flankierender eigener Förderprogramme stehen in engem Zusammenhang. Sie dienen gleichermaßen dem Gewässer- und Naturschutz sowie der Erhaltung und Verbesserung des Landschaftsbildes im Interesse des Tourismus. Eine Marketingstudie belegt, dass von Menschen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns mit dem Land spontan die Vorstellung Seen, Wasser, Wald = Urlaubslandschaft verbunden wird.*2 Deshalb
sollte auch bei der Umsetzung der Förderrichtlinie der integrierte
Ansatz mit anderen
Programmen verstärkt verfolgt werden.
*1 Fachleute befürworten in
empfindlichen Gebieten NUR eine dezentrale Abwassertechnik, weil aus
Kanalisationen in Extremfällen ungereinigtes Abwasser austritt.
Außerdem werden durch die - eigentlich nicht mehr
zeitgemäße - Kanalisation Hormone,
Medikamentenrückstände und Viren in Gewässer geleitet,
die dann vielerorts wieder im Trinkwasser auftauchen.
*2inzwischen jedoch auch der Geruch aus Gullideckeln in Städten und Ortslagen
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