2.08.10, Berlin:
Verfassungsgericht findet die Wasserpreise korrekt, Tagesspiegel


Zitat: Der Anwalt des Privatmannes hatte es auch für verfassungswidrig gehalten, dass mit einem Element der Daseinsvorsorge wie dem Wasser überhaupt Gewinne erwirtschaftet werden sollen


Das kann man ja drehen wie man möchte:

"Kostendeckend" sollen sie arbeiten, die Unternehmen, die die Pflicht zur Daseinsvorsorge für den Staat übertragen bekommen haben...


wenn nun aber schon ein Renditeversprechen - und dies nicht nur für die Konzerne, sondern auch für das Land Berlin - in den Verträgen steht, dann.....
bleibt ihnen doch gar keine andere Wahl.


Wen interessiert schon unsere Verfassung - die bei uns lediglich Grundgesetz heisst - wenn es um Wirtschaftsinteressen geht....(*Satire aus*)

Maria Griepentrog - 2.08.10


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