1. Kommunale Gestaltungsfreiheit erhalten

2. Rüge des Bundesrats bestätigt Wasserwirtschaft



Das macht doch hellhörig: Die Wasserwirtschaft sorgt sich um die Gestaltungsfreiheit der Kommunen.

Dabei hatte sie noch selten ein Problem mit eigensinnigen Kommunen. Verordnungen der Wasserbehörden haben dem Eigensinn schnell ein Ende bereitet.
Gemeinden, die etwas anderes wollen als den Kanalanschluss an ein vorhandenes oder noch zu errichtendes Klärwerk, wurden und werden so lange bearbeitet, bis sie einsehen, dass etwas anderes nicht zulässig ist.

Notfalls greift auch noch die Landesregierung ein, die den Plänen für eigenständige Abwasserbehandlung eine Absage erteilt.

Und dieser Wirtschaftszweig sorgt sich nun um die kommunale Selbstverwaltungsgarantie des §§ 28 des Grundgesetzes.

Ganz uneigennützig.

Maria Griepentrog - 2.03.12


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