BDEW zum heutigen BGH-Urteil zu Wasserpreisen: Urteil führt zu massiver Rechtsunsicherheit

Es wäre ja auch komisch, wenn DAS der Wasserwirtschaft gefallen würde.


So, wie es jetzt ist:

Privatrecht und öffentliches Recht sind miteinander vermischt - niemand sieht richtig durch, wo und wann was gilt.

Der Staat hat viele seiner originären Aufgaben privatisiert, mit der Folge, das sog. "Dienstleister" durch die Erfüllung von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge Gewinne machen.

Dem Staatsgebilde bleibt die Aufgabe, sich - so lange wie möglich - an dem "öffentlichen Auftrag" festzuhalten, damit sich kein Bürger dem Gewinnstreben der Konzerne entziehen kann.

Dazu werden Gesetze und Verordnungen geändert, wenn die Wirtschaftszweige mithilfe ihrer Lobbyverbände (in Brüssel, Berlin und den Bundesländern) danach rufen.

Fördermittel werden bereitgestellt, die die Bauwirtschaft fördern und besonders den ländlichen Räumen finanzielle Ressourcen entziehen.

Den Anschluss- und Benutzungszwang dürfen jedoch auch die "Dienstleister" durchsetzen.

Es wird Zeit, dass da aufgeräumt wird.

Maria Griepentrog - 2.02.10


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