Aus der
Antwort des Petitionsauschusses möchte ich diesen Absatz
genauer betrachten:
Die
Abwasserbeseitigung ist eine kommunale Aufgabe, die die Gemeinden
und Städte in eigener Verantwortung zu organisieren haben.
Die von der Bevölkerung bei den Kommunalwahlen demokratisch
legitimierten Mandatsträger befinden über die Art und
Weise der Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet. Die Aufgaben der
Abwasserbeseitigung können auch einem Zweckverband
übertragen werden. Auch Satzungen des Zweckverbandes können
nur von gewählten Vertretern der Zweckverbandsversammlungen
beschlossen werden. Sie treffen letztlich Entscheidungen über
die Festsetzung von Anschluss-und Benutzungszwang in der Satzung.
Sie werden dem Ausschuss sicher beipflichten, dass diese
Satzungen als "Gesetze der Gemeinden" durch die Bürger
zu beachten sind. Es besteht durchaus die Möglichkeit, auf
den Inhalt gemeindlicher Satzungen oder auch auf Satzungen der
Zweckverbände auf politischem Wege vor Ort Einfluss zu
nehmen. Hierfür müssen allerdings demokratische
Mehrheiten gewonnen werden.
Das klingt
gut, vernünftig, logisch.
In eigener
Verantwortung können Gemeinden jedoch nur im Rahmen der
gesetzlichen und politischen Vorgaben handeln.
Wenn z.B. die
Fachbehörden behaupten, die Gesetze schrieben vor, dass überall Kanalisation gebaut
werden müsse, dann kann eine Gemeinde nichts anderes beschließen.
Tut sie es doch, dann droht Ungemach.
Wenn die
Länder Fördermittel hauptsächlich für
Klärwerke und - nachdem die Gebührenpflichtigen
wegziehen - zur "Verbesserung der Auslastung (= dem
weiteren Anschluss von Gemeinden)"
zur Verfügung stellen, dann werden Gemeinden oder
Zweckverbände sie auch einsetzen.
Der freie
Entscheidungsspielraum wird also immer kleiner. Wenn dann die
Kommunalaufsicht darauf achtet, dass Gemeinden oder Zweckverband
möglichst hohe Einnahmen erzielen, vielleicht noch
Sanierungsmittel geflossen sind, die an die Erhebung von
Beiträgen gebunden sind, dann kann von kommunaler
Selbstverwaltung nur sprechen, wer wirklich keine Ahnung hat.
Kommunale
Selbstverwaltung, ein Recht der Gemeinden, das im Grundgesetz festgeschrieben
ist, jedoch schon lange zu einem schlechten Witz verkommen ist.
Bereits der
Zwang zur Bildung von Zweckverbänden hat dieses Recht massiv
beschnitten.
Wo und von wem
Zwang ausgeübt wurde? Von den Unteren Wasserbehörden,
die gern so weiterarbeiten wollten, wie sie es gewohnt waren -
nur mit besserer finanzieller Ausstattung - und von den
Landesregierungen, die Fördermittel "nachhaltig"
einsetzen wollten und neue Straßen nur gefördert haben, wenn
gleichzeitig Kanäle verlegt wurden.
Das ist ihnen
gelungen: die ländlichen Räume werden allmählich
für Wölfe freigemacht.
Dann wollen wir
mal sehen, wer in die Kanäle einziehen wird - ohne menschliche
Nähe kommen jedoch nicht mal Ratten....
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