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Aus der Antwort des Petitionsauschusses möchte ich diesen Absatz genauer betrachten:


Die Abwasserbeseitigung ist eine kommunale Aufgabe, die die Gemeinden und Städte in eigener Verantwortung zu organisieren haben. Die von der Bevölkerung bei den Kommunalwahlen demokratisch legitimierten Mandatsträger befinden über die Art und Weise der Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet. Die Aufgaben der Abwasserbeseitigung können auch einem Zweckverband übertragen werden. Auch Satzungen des Zweckverbandes können nur von gewählten Vertretern der Zweckverbandsversammlungen beschlossen werden. Sie treffen letztlich Entscheidungen über die Festsetzung von Anschluss-und Benutzungszwang in der Satzung. Sie werden dem Ausschuss sicher beipflichten, dass diese Satzungen als "Gesetze der Gemeinden" durch die Bürger zu beachten sind. Es besteht durchaus die Möglichkeit, auf den Inhalt gemeindlicher Satzungen oder auch auf Satzungen der Zweckverbände auf politischem Wege vor Ort Einfluss zu nehmen. Hierfür müssen allerdings demokratische Mehrheiten gewonnen werden.


Das klingt gut, vernünftig, logisch.

In eigener Verantwortung können Gemeinden jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen und politischen Vorgaben handeln.

Wenn z.B. die Fachbehörden behaupten, die Gesetze schrieben vor, dass überall Kanalisation gebaut werden müsse, dann kann eine Gemeinde nichts anderes beschließen. Tut sie es doch, dann droht Ungemach.

Wenn die Länder Fördermittel hauptsächlich für Klärwerke und - nachdem die Gebührenpflichtigen wegziehen - zur "Verbesserung der Auslastung (= dem weiteren Anschluss von Gemeinden)" zur Verfügung stellen, dann werden Gemeinden oder Zweckverbände sie auch einsetzen.

Der freie Entscheidungsspielraum wird also immer kleiner. Wenn dann die Kommunalaufsicht darauf achtet, dass Gemeinden oder Zweckverband möglichst hohe Einnahmen erzielen, vielleicht noch Sanierungsmittel geflossen sind, die an die Erhebung von Beiträgen gebunden sind, dann kann von kommunaler Selbstverwaltung nur sprechen, wer wirklich keine Ahnung hat.

Kommunale Selbstverwaltung, ein Recht der Gemeinden, das im Grundgesetz festgeschrieben ist, jedoch schon lange zu einem schlechten Witz verkommen ist.

Bereits der Zwang zur Bildung von Zweckverbänden hat dieses Recht massiv beschnitten.

Wo und von wem Zwang ausgeübt wurde? Von den Unteren Wasserbehörden, die gern so weiterarbeiten wollten, wie sie es gewohnt waren - nur mit besserer finanzieller Ausstattung - und von den Landesregierungen, die Fördermittel "nachhaltig" einsetzen wollten und neue Straßen nur gefördert haben, wenn gleichzeitig Kanäle verlegt wurden.

Das ist ihnen gelungen: die ländlichen Räume werden allmählich für Wölfe freigemacht.

Dann wollen wir mal sehen, wer in die Kanäle einziehen wird - ohne menschliche Nähe kommen jedoch nicht mal Ratten....







zurück Brandenburg Maria Rosemeyer, 15.11.2008