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Mit Kanonen auf Spatzen?



Es gibt in allen dünnbesiedelten Teilen der BRD Bürger, die sich schon frühzeitig Gedanken um den Umweltschutz gemacht haben. Sie haben sich eine eigene Abwasserbehandlungsanlage gebaut oder bauen lassen. Das gereinigte Wasser wurde entweder wieder für die Toilettenspülung genutzt oder zur Bewässerung und Gestaltung ihrer Gärten. In ihrem eigenen Interesse achteten sie natürlich auch darauf, keine schädlichen Körperpflege-, Wasch- und Reinigungsmittel zu verwenden. Wer Geld in eine solche Anlage investiert, der sorgt dafür, dass sie langfristig zuverlässig läuft.

Anzunehmen, Bürger würden einen solchen Aufwand betreiben, um die Umwelt zu verschmutzen, ist reichlich weltfremd. In diesem Fall hätte man sein Abwasser einfach unbehandelt irgendwohin weglaufen lassen.

Besonders aus Brandenburg höre ich immer wieder von Fällen, in denen solche Familien gezwungen werden, ihre Anlage stillzulegen und ihre Abwässer in einen später gebauten Kanal einzuleiten. Wer sich dagegen wehrt, im guten Glauben, im Recht zu sein, erlebt erstaunliche Dinge. Er läuft Gefahr, Haus und Grund zu verlieren, niemand schützt ihn vor der Staatsgewalt.

Nicht nur im Wasserhaushaltsgesetz ist vorgegeben:

Jedermann ist verpflichtet, ... eine Verunreinigung des Wassers ....zu verhüten, ..sparsame Verwendung des Wassers zu erzielen,... Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.

Wer danach handelt, hat jedoch das Nachsehen.

Eigenverantwortung, kommunale Selbstverwaltung, alles, was als Errungenschaft einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung angesehen werden kann, wird aufgehoben durch die Bildung von Zweckverbänden.

Hierzu ein Auszug aus der Parlaments-Drucksache 2/2918 der 2. Wahlperiode des Landes Brandenburg:

Die Bildung eines Zweckverbandes unter der Geltung des Zweckverbandsgesetzes (von 1939) war einer Regelung unterworfen, in der das absolute Primat der Staatsaufsicht gegenüber der Selbstverwaltung zum Ausdruck kam, ......

In den westlichen Bundesländern hat man sich beizeiten daran erinnert, wie praktisch das doch war. Und auch in den neuen Bundesländern wurde - obwohl zwischenzeitlich DDR-Gesetze gültig waren - das Gedankengut des Zweckverbandsgesetzes von 1939 nach der Wende wiederbelebt.

Wir reiben uns verwundert die Augen und verstehen plötzlich, wie es angehen konnte, dass Gemeinden gegen ihren erklärten Willen kanalisiert wurden und wie es sein kann, dass die Bürger das dann auch noch selbst bezahlen sollen.

Auch, dass Rechtsaufsichten und gar Landesregierungen auf den Plan treten, wenn Bürgermeister nicht so entscheiden, wie sie sollen, ist dann verständlich. Die Aussage von Verwaltungsrichtern, sie hätten einen politischen Auftrag zu erfüllen, erscheint dann in einem ganz neuen Licht.

Gerade die Neuen Bundesländer sind es, die den Einzug rechter Parteien in ihre Landtage beklagen.
Dabei haben sie selbst den Nährboden dafür geschaffen. Die Bürger sehen keinen Unterschied zwischen dem, was ihnen täglich vom Staat zugemutet wird und dem, wogegen sie sich wehren sollen.


Es fragt sich nur, wie lange wir uns das noch gefallen lassen.

Was wohl unsere Nachbarländer dazu sagen, dass Deutschland Fördermittel beantragt und einsetzt, um seinen Bürgern im ländlichen Raum unter Anwendung eines Kriegsgesetzes - mithilfe des Anschluss- und Benutzungszwanges - Infrastruktur aufzudrängen, auf die diese gar nicht angewiesen sind, die sie aber unverhältnismäßig teuer bezahlen müssen?

Die Luft scheint dünn zu werden, niemand schießt wirklich mit Kanonen auf Spatzen. Wir Bürgerinitiativen sind mächtiger als wir ahnen. Wir haben uns längst zu Adlern entwickelt.

5. Dezember 2007
Maria Rosemeyer, Blievenstorf





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