Mit Kanonen auf
Spatzen?
Es gibt in allen dünnbesiedelten
Teilen der BRD Bürger, die sich schon frühzeitig
Gedanken um den Umweltschutz gemacht haben. Sie haben sich eine
eigene Abwasserbehandlungsanlage gebaut oder bauen lassen. Das
gereinigte Wasser wurde entweder wieder für die
Toilettenspülung genutzt oder zur Bewässerung und
Gestaltung ihrer Gärten. In ihrem eigenen Interesse achteten
sie natürlich auch darauf, keine schädlichen
Körperpflege-, Wasch- und Reinigungsmittel zu verwenden. Wer
Geld in eine solche Anlage investiert, der sorgt dafür, dass
sie langfristig zuverlässig läuft.
Anzunehmen, Bürger würden
einen solchen Aufwand betreiben, um die Umwelt zu verschmutzen,
ist reichlich weltfremd. In diesem Fall hätte man sein
Abwasser einfach unbehandelt irgendwohin weglaufen lassen.
Besonders aus Brandenburg höre
ich immer wieder von Fällen, in denen solche Familien
gezwungen werden, ihre Anlage stillzulegen und ihre Abwässer
in einen später gebauten Kanal einzuleiten. Wer sich dagegen
wehrt, im guten Glauben, im Recht zu sein, erlebt erstaunliche
Dinge. Er läuft Gefahr, Haus und Grund zu verlieren, niemand
schützt ihn vor der Staatsgewalt.
Nicht nur im
Wasserhaushaltsgesetz ist vorgegeben:
Jedermann
ist verpflichtet, ... eine Verunreinigung des Wassers ....zu
verhüten, ..sparsame Verwendung des Wassers zu erzielen,...
Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu
vermeiden.
Wer danach handelt, hat jedoch das
Nachsehen.
Eigenverantwortung, kommunale
Selbstverwaltung, alles, was als Errungenschaft einer
freiheitlichen Gesellschaftsordnung angesehen werden kann, wird
aufgehoben durch die Bildung von Zweckverbänden.
Hierzu ein Auszug aus der
Parlaments-Drucksache 2/2918 der
2. Wahlperiode des Landes Brandenburg:
Die
Bildung eines Zweckverbandes unter der Geltung des
Zweckverbandsgesetzes (von 1939) war einer Regelung unterworfen,
in der das absolute Primat der Staatsaufsicht gegenüber der
Selbstverwaltung zum Ausdruck kam, ......
In
den westlichen Bundesländern hat man sich beizeiten daran
erinnert, wie praktisch das doch war. Und auch in den neuen
Bundesländern wurde - obwohl zwischenzeitlich DDR-Gesetze
gültig waren - das Gedankengut des Zweckverbandsgesetzes von
1939 nach der Wende wiederbelebt.
Wir
reiben uns verwundert die Augen und verstehen plötzlich, wie
es angehen konnte, dass Gemeinden gegen ihren erklärten
Willen kanalisiert wurden und wie es sein kann, dass die Bürger
das dann auch noch selbst bezahlen sollen.
Auch,
dass Rechtsaufsichten und gar Landesregierungen auf den Plan
treten, wenn Bürgermeister nicht so entscheiden, wie sie
sollen, ist dann verständlich. Die Aussage von
Verwaltungsrichtern, sie hätten einen politischen Auftrag zu
erfüllen, erscheint dann in einem ganz neuen Licht.
Gerade
die Neuen Bundesländer sind es, die den Einzug rechter
Parteien in ihre Landtage beklagen.
Dabei haben sie selbst den Nährboden dafür geschaffen. Die Bürger
sehen keinen Unterschied zwischen dem, was ihnen täglich vom Staat zugemutet
wird und dem, wogegen sie sich wehren sollen.
Es
fragt sich nur, wie lange wir uns das noch gefallen lassen.
Was
wohl unsere Nachbarländer dazu sagen, dass Deutschland
Fördermittel beantragt und einsetzt, um seinen Bürgern
im ländlichen Raum unter Anwendung eines Kriegsgesetzes -
mithilfe des Anschluss- und Benutzungszwanges - Infrastruktur
aufzudrängen, auf die diese gar nicht angewiesen sind, die
sie aber unverhältnismäßig teuer bezahlen müssen?
Die
Luft scheint dünn zu werden, niemand schießt wirklich
mit Kanonen auf Spatzen. Wir Bürgerinitiativen sind
mächtiger als wir ahnen. Wir haben uns längst zu Adlern
entwickelt.
5.
Dezember 2007
Maria Rosemeyer, Blievenstorf
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