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5.02.11, Mecklenburg-Vorpommern: Hammer der Woche - Anschlussbeitrag für Trinkwasserleitung, (Video ansehen)


Worum geht es eigentlich?


Seit 1990 wurde überall viel Geld in neue Trink- und Abwasserleitungen gesteckt.
Hier geht es um Trinkwasserleitungen, die jedoch selbst in kleinen Dörfern bereits vorhanden waren.
Wenn Straßen ausgebaut oder Abwasserkanäle verlegt wurden, hat man die Leitungen auch gleich mit erneuert, obwohl es möglicherweise noch nicht immer notwendig gewesen wäre.
Das war ja an sich eine sinnvolle Maßnahme.
Es gab anfangs auch Fördermittel von der EU dafür.

Auch in Mecklenburg mussten ja für alles neue Gesetze gemacht werden. Im neuen Kommunalabgabengesetz stand dann auch, dass man für die "erstmalige Herstellung" von Leitungen einen Anschlussbeitrag zu zahlen hätte.
Was war denn aber nun eine "erstmalige Herstellung"? Bei Abwasser war das klar. Eine Leitung gab es vorher nicht, also war die neue eben erstmalig verlegt.

Beim Trinkwasser leitete ein Gerichtsverfahren den Richtungswechsel ein.
Ein Richter stellte fest, dass jeder Grundstückseigentümer ja von den neuen Wasserleitungen und Wasserwerken profitieren würde und es deshalb ungerecht sei, wenn nur diejenigen einen Beitrag bezahlen sollten, die neu gebaut hatten oder - beim Abwasser - neu angeschlossen wurden. (Landesrecht - MV)
Und weil das so praktisch ist, zieht Brandenburg nun nach. Thüringen hat sich das wieder anders überlegt und Beiträge für Trinkwasser zurückbezahlt.

Die Zweckverbände dürfen - obwohl sie mehrere Wasser- und Klärwerke betreiben - erklären, dass alles zu einer einzigen Anlage für Trink- bzw. Abwasser gehöre.
Mit der Folge, dass diese "Anlage" so lange "nicht fertig" ist, wie noch irgendwo gebaut wird.
Denn erst nach "Fertigstellung" beginnt die Verjährungsfrist zu laufen.
Also wird weiter geplant und gebaut - bis.... alle Bürger weg sind?

In manchen Dörfern liegen noch die "alten" Trinkwasserleitungen vom Beginn der 1970er Jahre und die müssen auch nicht schlecht sein. Aber Beitragsbescheide wurden schon verschickt.

In den Kalkulationen für diese Bescheide dürfen nur Kosten enthalten sein, die NACH der Wende angefallen sind.
Wir zahlen also "nur" für alles, was jetzt neu ist.

Und trotzdem fühlt es sich ungerecht an.

Gesetze können eben auch richtig schlecht sein....






zurück Maria Griepentrog, 5. Februar 2011