"Die Gemeinde ist abwasserbeseitigungspflichtig"
So hören wir, wenn wir annehmen, wir könnten uns selbst darum kümmern, dass das von uns verschmutze Wasser unschädlich wieder an die Natur zurückgegeben wird.
Was bedeutet das?

Verpackungen, die wir mitgekauft haben, können wir so lange selbst nutzen, bis wir sie nicht mehr haben wollen.

Ein Auto, das wir nicht mehr haben wollen, dürfen wir selbstverständlich nicht einfach irgendwo abstellen, sondern müssen es dort abgeben, wo man dazu berechtigt ist (und verpflichtet, wenn wir eines dort abgeben), Autos fachgerecht zu entsorgen.

Kleidungsstücke können wir zu Putzlappen werden lassen, sie verschenken oder verkaufen.

In allen Fällen hat niemand das Recht, in unsere Wohnung oder unsere Garage zu gehen und auf Auslieferung dieser Gegenstände zu pochen.

Beim Wasser ist das angeblich anders.

Wasser wird entweder zum "Lebensmittel Nr. 1" erklärt  oder zu einem "Menschenrecht".
In den Milleniumszielen ist das Recht auf sauberes Trinkwasser verankert - Konzerne meinen damit, dass sie das Recht haben, den Menschen vor Ort das vorhandene Wasser vorzuenthalten, um es ihnen anschließend zu verkaufen.
Auch in Deutschland gibt es Quellen, die nicht mehr jedem zugänglich sind, deren Wasser in Flaschen gefüllt und verkauft wird.
Z.B. steht in der Satzung unseres Wasser- und Abwasserzweckverbandes, dass der gesamte Wasserbedarf aus der öffentlichen Leitung zu decken ist. Wie denn sonst, fragt sich der Städter?
Auf dem Land gibt es erstens die Möglichkeit, Regenwasser zu speichern und zu verwenden. Wird dieses zur Toilettenspülung genutzt, gibt es ein Problem mit der Abrechnung der Abwasserkosten - sofern Kanalisation vorhanden ist.
Daneben sind häufig noch Hausbrunnen vorhanden (das Recht, bis zu 2.000 m³ im Jahr kostenlos zu entnehmen, ist im Landeswassergesetz M-V §16 verankert). Bei Anschluß an eine öffentliche Kanalisation, möchte der Entsorger die eingeleitete Wassermenge messen können. Andererseits muß wegen der Dimensionierung der Rohre oft mit Frischwasser nachgespült werden, damit der Abtransport der Fäkalien gewährleistet wird.

Wasser ist - lt. einer von findigen Menschen festgelegten Definition - bereits Abwasser, wenn wir ein Glas gefüllt haben, das wir nicht austrinken wollen. Oder Kaffee aufgebrüht, ihn vergessen haben und dann weggießen.
Immer geht es darum, dass wir dieses Abwasser dem Entsorger "anzudienen" haben. Wir hätten nicht das Recht, mit diesem Wasser zu tun, was uns beliebt.

Nun gibt es zwischen Wasser - sauberem und verschmutztem - und Abwasser - leicht oder stark verschmutztem - ein ganz breites Spektrum der Schädlichkeit.
Und ganz offenbar werden ganz unterschiedliche Maßstäbe angesetzt, um die Verursacher zur Rechenschaft - zum Bezahlen des Schadens - zu ziehen.

Bei der Besichtigung einer Kläranlage am "Tag der offenen Tür" wurde freimütig eingeräumt, dass das ablaufende Wasser natürlich nicht hygienisiert sei (und man deshalb vom Probieren absehen sollte). Für den Nicht-Fachmann: nicht keimfrei.

Von häuslichen Kleinkläranlagen wird das jedoch gefordert, obwohl die eingeleitete Menge um ein Vielfaches geringer ist als der Ausstoß einer kommunalen Anlage. Dazu kommt, dass diese Krankheitskeime nur überleben können, solange sie im Wasser sind. Warum also werden Pflanzenkläranlagen (bewachsene Bodenfilter) so schlecht gemacht, wo sie doch einfach, gut und preiswert das Abwasser entkeimen können?
Gerade in Trinkwasserschutzgebieten ein ganz wichtiger Aspekt. Und doch wird das Schutzgebiet immer wieder als Argument für Kanalisation benutzt.

Ist mit naturnahen Anlagen kein "richtiges" Geld zu verdienen?
Sind Kommunen deshalb an der Förderung nicht interessiert, weil das ja dann keine kommunale Infrastruktur wäre, die man irgendwann versilbern könnte - an einen Konzern, der schon lange Interesse angemeldet hat?

Es wird gewichtige Gründe geben - sonst wäre das alles nicht so, wie es ist.



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