Die Bundesländer werden verpflichtet, offenzulegen, wer Fördermittel der EU erhalten hat.

Für ELER-Zuwendungen - mit denen in M-V auch zentrale Abwasserprojekte ("Agrar-Umweltmaßnahmen") gefördert werden - gilt das ab 30. September 2008 für den Zeitraum 1.1. - 15.10.07.
Auszug aus dem Gesetzesentwurf hier.
Das entsprechende Bundesgesetz muss noch verabschiedet werden.

MR - 24.09.08





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