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Stichwort: Altanschliesser


Dieses böse Wort kursiert seit 1999 in Mecklenburg-Vorpommern, seit das OVG (1 M 12/99) feststellte, dass Grundstückseigentümer, die bereits vor der Wende an Trink- und/oder Abwasserleitungen angeschlossen waren, von den nach der Wende modernisierten Anlagen ebenso profitierten, wie Bürger, die ein neues Haus gebaut haben. Deshalb und, weil "mit der kommunalen Einrichtung nach der Wende erstmals ein rechtlich gesicherter Anspruch auf den Anschluss bestand" müssen sie einen Anschlussbeitrag in derselben Höhe leisten.

Die Erstattung der Kosten für den Hausanschluss fällt jedoch nur bei Neubauten an.
Der Ersatz eines vorhandenen Hausanschlusses muss bezahlt werden, wenn dieser auf eigenen Wunsch erfolgte.




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