Valid HTML 4.01
Paul Günther Jockel Hülsen 25 / Loope,
51766 Engelskirchen
Tel.: 02263 2858, Mobil: 0177 3818507
email: PGJ280@aol.com

Engelskirchen, 29. Dezember 2006


Gemeinde Engelskirchen
Offener Brief

Alles wird gut!

Wer sich ernsthaft mit der Wasserrahmenrichtlinie - eine Erfindung der EU mit deutscher Unterstützung - (WRRL) befassen muss und dabei den Fehler begeht nachzudenken oder gar die falschen Bücher und Fachbeiträge liest, wird bei einigen Festlegungen arg ins Grübeln kommen.

Für den nicht interdisziplinär vorgebildeten Leser ist die WRRL kaum zu begreifen. Wissen sollte man, dass dieses Werk ein sehr teurer "Eisberg" ist, von dem viel weniger als 10 % aus dem Wasser ragt.

Der NABU wagte sich auch an das Pamphlet der WRRL heran und stellt eher unbewusst genial u. a. fest, dass die Definition in dem Werk vom "guten ökologischen Zustand" recht unbestimmt sei.

Und genau das ist die klaffende Wunde, in die wir jetzt nicht nur alle unsere Finger stecken können, sondern auch eine unfassbare Menge Geld. Man muss aber nicht! Der geneigte Leser weiß natürlich längst, dass es keinen guten ökologischen Zustand gibt, da die Ökologie bekanntlich wertfrei ist. Das betonen die Ökologen immer wieder vergeblich.

Warum Begriffe wie ökologischer Gewässerschutz, guter ökologischer Zustand, gutes ökologisches Potenzial sich in die WRRL und in ihre folgenden Bestimmungen gemogelt haben, ist fachlich unbegreiflich, wenn man annimmt, dass Experten die WRRL entworfen haben.

Man beruft sich also auf die Ökologie und weiß aber nicht was sie ist.
Allein die Vorsilbe "Öko" scheint zu genügen, um zu denken: "Das ist aber gut!".
Und so ist die Ökologie nicht nur bei den Ökologisten, sondern auch bei der WRRL und ihren Folgeverordnungen zu einem Freudenmädchen verkommen, das kaum einer kennt, fast jeder missbraucht und niemand bezahlt.

Zum Ökosystem gehören auch Tiere und Menschen außerhalb der Gewässer. Diese Tatsache wird beim Gewässerschutz regelmäßig ausgeblendet. Primat hat hier z. B. der Anhang 1 der Abwasserverordnung und gesetzlich geschützte Denkverbote.

Wenn wir z. B. schon analysieren und mutig feststellen, dass z. B. Algen schlecht sind, dann sollten wir auch in der Lage sein, über das Gewässerufer hinauszublicken und uns die Konsequenzen einer Welt ohne Algen vorzustellen.

Wir lernen dann, dass es ohne Phosphor und Stickstoff keine Algen, keine Kaulquappen, keine Störche, keine Fische und manches andere nicht gibt. Letztlich wird es auf das Maß ankommen, das der Gewässerschutz aber ebenso ignoriert.
Wer an Nachhaltigkeit und Vorsorge glaubt, braucht kein Maß und keine Dosis.
Er kennt nur Konzentrationen. Bedingt durch die fortschreitende Genauigkeit der Analytik ist der Mensch - egal wie umweltfreundlich er sich benimmt - immer ein Schadstoffemmitent, den es nachhaltig und vorsorglich von der Natur fernzuhalten gilt.

Flächendeckende Gewässerreinheitsübertreibungen töten oder vertreiben Tiere und Pflanzen, die auf weniger reines Wasser angewiesen sind. Die Gewässerschützer sollten also vorher wissen, was sie tun, wenn sie eine übermäßige Wassergüte erzwingen.

Hierzu ein Beispiel: Die Gewässerschützer brachten tausenden afrikanischen Mauerseglern - sie brüteten früher in Bayern - mittelbar den Tod, weil sie es mit dem guten Gewässerzustand zu gut nehmen mussten. (Aus Reichholf, Die Zukunft der Arten. Neue ökologische Überraschungen) Die Frage, die sich mir stellt, lautet, ob man den guten Gewässerzustand auch angestrebt hätte, wenn dem Volk vorher die tödlichen Mauerseglerkonsequenzen bewusst gewesen wären?
Letztlich hat der Gewässerschutz in diesem Fall, den Menschen ein Naturbild geraubt. Die Luft voller Mauersegler gibt es nun nur noch in seinen Erinnerungen.
Wollen wir wirklich eine nährstofffreie Natur ohne die Artenvielfalt der Wasservögel?

Aber alles wird gut! Besser: Alles ist gut. Denn die Gewässergüteklasse II ist ein guter Gewässerzustand und der ist in fast allen Bundesländern nicht nur teuer erkauft, sondern auch recht verbreitet. Es gibt keinen Grund mehr, die Welt zu retten - von Ausnahmen mal abgesehen...

Man sollte auch wissen, dass die gute Gewässergüteklasse II eine Art Schallmauer darstellt, ab der sich die Kosten für einen noch besseren Gewässergütezustand vervielfachen.

Für die Regeln eines verantwortungsvollen Gewässerschutzes gilt, dass mit einer Verschärfung der Einleitbedingungen die vorhandene oder eine höhere Güteklasse zu garantieren ist. Und genau das ist kaum der Fall. Hier begründet die Behörde zumeist ihre Verschärfung der Überwachungswerte mit Nachhaltigkeit und Vorsorge. Recht hat sie, aber nur juristisch gesehen! Die Argumentation selbst ist nämlich verantwortungslos.
Die Verantwortung liegt beim Gesetzgeber und ist also eine Fiktion. Wer sich allein auf die ökologistischen Dogmen „Nachhaltigkeit und Vorsorge“ beruft - auch wenn sie gesetzliche Norm sind - handelt unverantwortlich und er verursacht Kosten, die manche Fehlinvestitionen der Vergangenheit - ausgelöst von allen möglichen Beteiligten - in den Schatten stellen dürfte.

Vorsorge und Nachhaltigkeit verlagern die reale Verantwortung für Unverhältnismäßigkeiten letztlich auf die Geschäftsführer der oft ohnmächtigen Abwasserbeseitigungspflichtigen, denen Schweißperlen auf der Stirn wachsen, wenn ein fleißiger Verwaltungsgutmensch vorauseilend und vorsorglich meint, die gute Wasserqualität sei noch nicht gut genug, ohne aber den Beweis für die Notwendigkeit und die damit verbundenen komplexen ökolgischen Folgen aufzuzeigen.
Andererseits beklagen die Behörden (unter der Hand), sie hatten soviel Verwaltungskram zu erledigen, dass sie die Gewässer nicht mehr besuchen konnten.

Den Beweis, ob der zusätzliche Nutzen einer Gewässergüteverbesserung deren zusätzliche Kosten rechtfertigt und den Nachweis, welche dynamisch komplexen Konsequenzen im Ökosystem eine weitere Wasserqualitätsverbesserung hat - überlässt die Behörde gerne dem Abwasserzweckverband - wenn dies überhaupt jemanden interessiert.

Die Dogmen „Nachhaltigkeit und Vorsorge“ hebeln jedes Argument, die Verhältnismäßigkeit zwischen Nutzen und Aufwand zu beachten, aus, weil allein die Berufung auf die Dogmen genügt, um fremdes Geld auszugeben. Risiken werden ausgeblendet. Wenn hinreichend vorsorgliche Angst nachhaltig verbreitet wird, dann kann damit jedes Risiko, dass der Aufwand vielleicht umsonst ist, aufgewogen werden. Der tatsächliche Wirkungsgrad des Gewässerschutzes wird durch blinden Aktionismus bedeutungslos.

Tja, wie bewerten wir nun die Natur, wenn nicht ökologisch?

Die Bewertungsmaßstäbe “zaubert“ eine Gruppe von Experten anscheinend ohne Wissen über ökologische Prozesse aus dem Hut. Man erkennt dies auch an der ökologischen Definitionsschwäche in der WRRL.

Dem Beitrag von Georgi, B. "Biodiversität - ein neuer Begriff, aber alte Inhalte", Aufsatz veröffentlicht in Wasser & Boden, 52/1+2, 6-9 (2000), Blackwell Wissenschafts-Verlag, Berlin ist diesbezüglich zu entnehmen: „Und so bastelt sich jeder Bewerter seine eigenen Maßstäbe.“

Harte Worte? Eher noch zu weich! Prof. Steinberg, der Verfasser der bemerkenswerten „Mistbienenpolemik“ notiert, dass die Eurokraten die Limnologie (Wissenschaft von den Binnengewässern als Ökosysteme und Teil der Ökologie) fast vollständig neben ihre ökologische Basis stellt : Statt dessen übernimmt die Limnologie die Sichtweise der Brüsseler Eurokraten und ihrer Dolmetscher, frei nach dem Motto, „Wes’ Brot ich fress, des’ Lied ich sing.“

Die Wasserrahmenrichtlinie selbst für sich genommen ist für andere EU-Länder sicher weniger problematisch. Es kommt letztlich immer darauf an, was man daraus macht und wer sich alles dabei was wünschen darf.

Bei der Umsetzung der WRRL in Landesrecht brachten es die Deutschen auf Dokumente, die immerhin 6 satte CD-ROM’s füllen. Die Norweger beispielsweise mit einer wahrscheinlich weniger leistungsfähigen, umweltbürokratischen grünen Basis benötigten für die gleiche Aufgabe 10 A4-Seiten. Dabei muss ich an eine Analyse der Autoren von Maxheimer & Mirsch denken, die am Beispiel von Honkong feststellten, es sei für die Menschheit besser, wenn deren Verwaltung klug und faul, als dumm und fleißig wäre.

Wir in Deutschland haben Kläranlagen geplant, gebaut und betreiben sie alle. Nur eins machen wir nicht. Hinausgehen in die Natur, an das Gewässer und uns am guten Gewässerzustand erfreuen. Gewässergüte kann man nämlich sehen und anfassen.

Bevor die WRRL uns mit Kosten erschlägt, sollten wir eine Gewässerschau machen. Sehen wir uns den Vorfluter vor der Kläranlage und ein oder 5 Kilometer (je nachdem) nach der Kläranlage an.

Das wäre doch was für den Mai 2007! Würstchen, Hüpfburg, Freibier vom Aggerverband bzw. Gemeinde Engelskirchen und Blaskapelle!

Die Bürger werden diesmal nicht in die Kläranlagen eingeladen, sondern in Festzelte an den Gewässern. Dort ist es auch (meist) unendlich schöner. Und am Ufer erklären kompetente Gewässerschützer den Bürgern ganz konkret, welche Tiere und Pflanzen zugunsten anderer Tiere verhungern sollen damit alles gut wird, und wie viel Geld der Bürger dafür schon mal zu sparen hat.

Wer sich aber mit den Biertrinkern nicht anlegen will, kann auch freudvoll verkünden: „Alles ist gut!“, es sei denn, der Bach stinkt tatsächlich zum Himmel. Aber dann hat der Bürger schlechte Karten und es heißt nun: „Alles wird gut!“.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Jockel


“Wasser ist Leben und ein Menschenrecht”.

..schöne feiertage und einen guten rutsch ins jahr 2007

Startseite Aktuelles