Wer kennt wen und arbeitet zusammen?

Es gibt einen neuen (2010)(2021 nicht mehr verlinkt) Leitfaden für Kleinkläranlagen, herausgegeben vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Dieser wird von den Befürwortern der Verwertung von Wasser und anderen Inhaltsstoffen als "tendenziös" bezeichnet. Die Entscheidung für eigene häusliche Anlagen wird dargestellt als

  • teuer
  • aufwändig
  • umständlich
Tenor:
wenn Euch der Anschluss an einen Abwasserkanal angeboten wird, zögert nur nicht zu lange, denn es gibt bald keine Fördermittel mehr dafür!

So kennen wir das. Auch unser Zweckverband hatte eine Dame aus Brandenburg eingeladen, um die Einwohner kleiner Gemeinden entsprechend zu informieren.

Kürzlich berichtete ein engagierter Brandenburger von der Tagung, die infraneu zusammen mit anderen Veranstaltern in Wildau durchgeführt hat.
(Programm)

Um 11.40 Uhr finden wir ein Referat von Frau Dr. Straub. Ihre Unterlagen dazu sind knapp gefasst, ein Diagramm kam mir jedoch bekannt vor: (pdf). Es sieht denen im Leitfaden des Ministeriums (Seite 12) doch seeehr ähnlich.

Die Werbeagentur, die den Leitfaden erstellt hat, vertreibt auch Broschüren und Zeitungen für die Wasserwirtschaft.


Fazit: Landesregierungen und Verwaltungen haben sich im Netz der Wasserwirtschaft derart verheddert, dass sie es gar nicht mehr wahrnehmen. Es ist ja auch schwierig. Selbst, wenn sie sich an jemand anders wenden wollen, steht doch die Lobby dahinter.

Eines muss man den Behörden jedoch vorwerfen: Sie fragen nicht nach. Sie sind froh, wenn sie beraten werden. Und wenn es dazu noch kostenlos ist, umso besser.
Dass da jedoch jemand steht, der gut bezahlt wird dafür, dass er eben genau das tut: Beraten zum Nutzen einer großen, gut vernetzten Wirtschafts-Organisation, das sollten wir ihnen immer wieder deutlich machen.


Eine Auswirkung der guten Vernetzung der Lobbyisten ist, dass die laufenden Kosten für dezentrale Anlagen - wie von Geisterhand - merkwürdigerweise immer ungefähr so hoch sind, wie die Kosten bei zentraler Entsorgung.
Es werden Wartungsintervalle und Wasserbeprobungen vorgeschrieben, die unverhältnismäßig sind, im Vergleich zu den geringen tatsächlichen Schäden im Havariefall. Die Begrenzung der wasserrechtlichen Erlaubnisse auf 10, 15 oder 20 Jahre ist ebenfalls unnötig - zumal mancher Hauskläranlagenablauf sauberer ist als das Einleitgewässer. In Gegenden mit intensiver Feld- und Viehwirtschaft muss das als Schikane erscheinen.

Maria Griepentrog - 20.12.10
geändert am 29.03.15
zuletzt geändert am 06.01.21



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