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(Quelle) § 9
Aufgaben des Verbandsvorstandes


Dem Verbandsvorstand obliegen die Entscheidungen, die nicht nach Gesetz oder dieser Satzung der Verbandsversammlung oder dem Verbandsvorsteher vorbehalten sind.
Dazu gehören:

a) Vorbereitung der Beschlüsse der Verbandsversammlung und Beratung der Tagesordnung,
b) Personalentscheidungen über die Beamten ab Besoldungsgruppe A 1 bis A 12, über die Angestellten von Vergütungsgruppe X bis III BAT-O sowie über die Arbeiter von Lohngruppe 1 bis 9 BMT-G-O,
c) Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen, der Erwerb von Vermögensgegenständen und die Verfügung hierüber sowie die Hingabe und Aufnahme von Darlehen im Rahmen der Festsetzungen des Wirtschaftsplanes,
d) Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben bis EUR 50.000,00 sowie zu außerplanmäßigen Ausgaben bis EUR 5.000,00 im Einzelfall,
e) sonstige verpflichtende Erklärungen, soweit sie nicht die Geschäfte der laufenden Verwaltung betreffen,
f) Bildung von Fach- und Sonderausschüssen,
g) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken bis EUR 10.000,00.





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