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§ 9
Aufgaben des Verbandsvorstandes
Dem Verbandsvorstand obliegen die Entscheidungen, die nicht nach Gesetz oder dieser
Satzung der Verbandsversammlung oder dem Verbandsvorsteher vorbehalten sind.
Dazu gehören:
a) Vorbereitung der Beschlüsse der Verbandsversammlung und Beratung der
Tagesordnung,
b) Personalentscheidungen über die Beamten ab Besoldungsgruppe A 1 bis A
12, über die Angestellten von Vergütungsgruppe X bis III BAT-O sowie über
die Arbeiter von Lohngruppe 1 bis 9 BMT-G-O,
c) Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen, der Erwerb von
Vermögensgegenständen und die Verfügung hierüber sowie die Hingabe und
Aufnahme von Darlehen im Rahmen der Festsetzungen des
Wirtschaftsplanes,
d) Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben bis EUR 50.000,00 sowie zu
außerplanmäßigen Ausgaben bis EUR 5.000,00 im Einzelfall,
e) sonstige verpflichtende Erklärungen, soweit sie nicht die Geschäfte der
laufenden Verwaltung betreffen,
f) Bildung von Fach- und Sonderausschüssen,
g) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken bis EUR 10.000,00.
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