18. November 1999 - von der Homepage der ADAB

Verbot von Hauskläranlagen unzulässig
Umweltministerium Hannover erteilt dem Landkreis Harburg "eine Backpfeife"

Landkreis - prä. Neue Hoffnung für tausende von Eigenheimbesitzern im Landkreis Harburg:

Sie können nicht gezwungen werden, ihre Grundstücke an die zentrale Abwasserentsorgung des Landkreises Harburg anzuschließen. Das hat das niedersächsische Umweltministerium der Kreistagsabgeordneten Helga Kaleveld (Bund freier Bürger) mitgeteilt. 

Die Kreisverwaltung hatte im Sommer vergangenen Jahres angeordnet, dass eine Behandlung von Abwässern aus Privathaushalten in Kleinkläranlagen in allen bestehenden und geplanten Wasserschutzgebieten grundsätzlich verboten sei. "Diese Verfügung entspricht nicht der geltenden Rechtslage", urteilt das Umweltministerium.

Eine konkrete Gefährdung des Grundwassers müsse nachgewiesen werden, bevor eine Änderung an bestehenden Anlagen verlangt werden dürfe, heißt es in dem Schreiben aus Hannover.

Helga Kaleveld spricht von einer "Backpfeife" für die Kreisverwaltung und "Kanal-Lobbyisten". Durch eine oft völlig willkürliche Ausweitung der Wasserschutzgebiete versucht der Landkreis, den Kanalbau auf dem flachen Land zu erzwingen.

Der Landkreis Harburg müsse nun die Genehmigungspraxis für Hauskläranlagen ändern, meint Kaleveld. Vor diesem Hintergrund stehe auch die Erweiterung des Zentralklärwerks des Landkreises in Glüsingen zur Disposition.





Leben Sie in Niedersachsen und haben Erfahrungen mit dezentraler Abwasserbehandlung?
Schreiben Sie mir!





zurück zur Seite Meine Wasser-Seite - Niedersachsen