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Leserbrief vom 22.3.2007 zum Artikel in der SVZ vom selben Tag:
Gemeinsam klagen spart Kosten

Natürlich wird es als ungerecht empfunden, wenn bereits vor der Wende öffentliche Abwasserbeseitigung vorhanden war und nun Beitragsbescheide ins Haus flattern. Nicht anders verhält es sich mit den Beiträgen für Trinkwasseranschlüsse, denn auch die waren bereits lange vorhanden. Eventuellen Kreditzuweisungen, die zu DRR-Zeiten keine Kredite nach heutigem Verständnis waren, standen auch Werte gegenüber, die ebenfalls übernommen wurden.

In der Nachwende-Euphorie muß hier das reine Chaos geherrscht haben, es gab offenbar Geld in Hülle und Fülle und ganz schnell sollten die blühenden Landschaften entstehen. Arbeitsplätze im Tiefbau wurden geschaffen und noch heute durch die Baumaßnahmen der öffentlichen Hand gefördert.

Heute, im Jahre 17 n.W., müßte jedoch allmählich klar sein, dass die Lage falsch eingeschätzt wurde. Trotz enormer Fördermittel bessert sich die Gesamtsituation nicht - im Gegenteil. Je höher die Fördersumme, umso schlechter die Stimmung. Im Falle der Abwassermaßnahmen wurden die Bürger nicht gefragt und falsch informiert. Aus einem Kostenvoranschlag für den Kanalanschluß über 4.000 DM wurde nach der Fertigstellung 18.000 Euro. Die EU-Richtlinie für kommunale Abwässer wurde so ausgelegt, wie es gerade passte und wer hatte schon Lust, sich mit den Texten zu befassen: man hatte mit sich selbst genug zu tun.
In Ballungsgebieten mit mehr als 2.000 Einwohnern sollten Abwässer mittels Kanalisation den Klärwerken zugeleitet werden und noch heute werden Orte, die viel kleiner sind, kanalisiert. Auch das bezahlen die sog. Altanschließer mit ihren Beiträgen.
Weil die Kosten für diese Maßnamen so unverhältnismäßig hoch sind, spüren das sogar die Kleinstädter in den jeweiligen Zweckverbänden.
Lt. Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sind Zweckverbände "Erfüllungsgehilfen" der Gemeinden. Dem hat das Innenministerium Rechnung getragen als es klarstellte, dass eine Verbandsversammlung nicht gegen der Willen einer Gemeinde mehrheitlich etwas beschließen kann. Und trotzdem finden die Verbände - mit ihren Verbündeten - Wege, die kleinen Gemeinden in die Knie zu zwingen. Das Solidarprinzip wird auf den Kopf gestellt: die Schwachen sollen sich aus Solidarität mit den Stärkeren das Grundstück wegnehmen lassen, wenn sie die hohen Summen nicht bezahlen können.
Recht, das offensichtlich Unrecht ist, muß geändert werden.
Sämtliche Beschlüsse und Absprachen müssen öffentlich stattfinden, damit der Verdacht unredlichen Handelns gar nicht erst aufkommen kann.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus - so sollte es sein. Nicht von WEMAG und Eurawasser.
Mehr dazu auf www.mgriepentrog.de/wasser
Maria Rosemeyer, Blievenstorf


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