Leserbrief vom 15.3. zum Artikel in der SVZ vom 12.3.2007: Aufruhr um "Abwasser-Abzocke"
Schön,
dass das Thema endlich aufgegriffen wurde, der Begriff
"Altanschließer" führt jedoch nach meiner
Ansicht auf die falsche Spur und schürt die Emotionen.
Wir
sollen nicht für Trink- und Abwasseranlagen aus DDR-Zeit
bezahlen, sondern für sämtliche Investitionen der
Zweckverbände seit der Wende und - je nach Satzung - für
zukünftige Jahre. Das ist im Kommunalabgabengesetz
ausdrücklich so vorgesehen. Seit der 2005 in Kraft
getretenen Änderung "sollen" Anschlußbeiträge
erhoben werden. Ausnahmen sind zulässig und werden z.B.
für Rostock, Schwerin und Neubrandenburg auch in Anspruch
genommen.
Auf
diese Weise sollen auf Wunsch der Landesregierung endlich die
Zweckverbände saniert werden. Die Schuld an deren
Verschuldung wird jedoch auf die kommunale Selbstverwaltung,
unsere Bürgermeister, geschoben. Sicherlich haben die
Bürgermeister letztendlich den Entscheidungen zugestimmt,
wie kürzlich für Brahlstorf/Vellahn und Lüblow.
Wer
gibt jedoch die Fördermittel aus (bis zu 60 %)? Wer
rechnet aus, dass die zentrale Abwasservariante die beste sei?
Wer versucht mit allen Mitteln die Einleitung von - selbst
hervorragend gereinigtem - Abwasser zu untersagen? Aus
fachlicher Sicht ist das nicht zu halten, es geht allein um
Einnahmen.
Noch
1994 erklärte die Landesregierung auf eine Anfrage des
damaligen Abgeordneten Dr. Ringstorff (Drs.1/4665)
>>Abwasseranlagen sind sogenannte kostenrechnende
Einrichtungen, deren Bau- und Betriebskosten von den
Vorteilsnehmern, in diesem Fall von den Abwasserlieferanten,
zu zahlen sind. Die Finanzierung erfolgt über
Abwassergebühren und Abwasseranschlußbeiträge.<<
Abwasser
fällt in jedem Haushalt und Gewerbe an; in Städten
bleibt gar nichts anderes übrig, als die Öffentliche
Einrichtung zu benutzen. Auf dem Land gibt es aber andere
Möglichkeiten, die von allen diesbezüglichen
Gesetzen als gleichwertig angesehen werden und zudem für
die Allgemeinheit kostengünstiger wäre.
Die
Größe des Grundstückes lässt keinerlei
Rückschlüsse auf Abwassermengen zu.
"Verursachergerecht", wie es immer bezeichnet wird,
ist die Umlage nach Grundstücksgröße auf
keinen Fall - und auch mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz hat
das alles nichts zu tun.
In
Städten, wo Kanalisation sinnvoll ist und zu erträglichen
Gebühren führt, werden keine Beiträge erhoben.
Solidarität wird nur vom ländlichen Raum gefordert.
Auffällig ist in diesem Zusammenhang auch, dass größere
Städte sich abwasserseits von ihrem Umland getrennt
haben.
Es
müßte einmal zusammengerechnet werden, wieviel Geld
in diesem Land insgesamt in die Wasser- und
Abwasserinfrastruktur geflossen ist: Beihilfen des Landes für
die Zweckverbände, Umlagen der Gemeinden, Fördermittel
von EU, Bund, Wirtschafts-, Umwelt- und
Landwirtschaftsministerium in M-V - UND die Beiträge der
Bürger.
Das alles bleibt
unberücksichtigt, wenn man die Argumentation darauf
stützt, dass es bereits vor der Wende Anlagen gab, deren
Instandhaltung nun eigentlich über Gebühren
finanziert werden müßte. Aber vielleicht
schafft es dieser Weg bis zum Europäischen Gerichtshof -
was uns allen zu wünschen ist.
Maria Rosemeyer,
Blievenstorf
dazu erhielt ich heute (20.3.2007) eine Mail aus Nordwest-Mecklenburg:
Sehr geehrte Frau Rosemeyer,
mit Interesse habe ich Ihren Leserbrief gelesen.
Leider haben Sie aber nicht erwähnt, das die Mitglieder der Verbandsversammlungen (in der Regel die Bürgermeister) noch ein sehr wichtiges Mittel in der Hand haben, die per Gesetz geforderten Beiträge (sind ausschließlich von Grundstückseigentümern zu zahlen) so niedrig als möglich zu halten.
Um die Beitragshöhe festzulegen, muss die Verwaltung erst einmal den höchstzulässigen Beitragssatz errechnen. Dieser Betrag darf nicht überschritten werden. Der Beitrag ist also nach oben durch eben jenen Betrag begrenzt. Da auch laut geändertem KAG Beiträge erhoben werden sollen, liegt die untere Grenze also bei € 0,01. Aber auch wenn die Bürgermeister 1 Cent/m² beitragsfähiger Fläche als Beitragshöhe festlegen, handeln sie noch gesetzmäßig.
Jeder, der für eine gerechte und damit verbrauchsabhängige Umlage der Investitionskosten eintritt, sollte also seinem Bürgermeister klar machen: 1 Cent/ m² reicht.
Da in vielen Zweckverbänden in Kürze Entscheidungen über derartige Beiträge anstehen, sollte o. G. Argumentation einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
... wozu ich hiermit meinen Anteil beigesteuert habe.
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