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Leserbrief vom 15.3. zum Artikel in der SVZ vom 12.3.2007: Aufruhr um "Abwasser-Abzocke"

Schön, dass das Thema endlich aufgegriffen wurde, der Begriff "Altanschließer" führt jedoch nach meiner Ansicht auf die falsche Spur und schürt die Emotionen.

Wir sollen nicht für Trink- und Abwasseranlagen aus DDR-Zeit bezahlen, sondern für sämtliche Investitionen der Zweckverbände seit der Wende und - je nach Satzung - für zukünftige Jahre. Das ist im Kommunalabgabengesetz ausdrücklich so vorgesehen.
Seit der 2005 in Kraft getretenen Änderung "sollen" Anschlußbeiträge erhoben werden. Ausnahmen sind zulässig und werden z.B. für Rostock, Schwerin und Neubrandenburg auch in Anspruch genommen.

Auf diese Weise sollen auf Wunsch der Landesregierung endlich die Zweckverbände saniert werden. Die Schuld an deren Verschuldung wird jedoch auf die kommunale Selbstverwaltung, unsere Bürgermeister, geschoben.
Sicherlich haben die Bürgermeister letztendlich den Entscheidungen zugestimmt, wie kürzlich für Brahlstorf/Vellahn und Lüblow.

Wer gibt jedoch die Fördermittel aus (bis zu 60 %)? Wer rechnet aus, dass die zentrale Abwasservariante die beste sei? Wer versucht mit allen Mitteln die Einleitung von - selbst hervorragend gereinigtem - Abwasser zu untersagen? Aus fachlicher Sicht ist das nicht zu halten, es geht allein um Einnahmen.

Noch 1994 erklärte die Landesregierung auf eine Anfrage des damaligen Abgeordneten Dr. Ringstorff (Drs.1/4665)
>>Abwasseranlagen sind sogenannte kostenrechnende Einrichtungen, deren Bau- und Betriebskosten von den Vorteilsnehmern, in diesem Fall von den Abwasserlieferanten, zu zahlen sind.
Die Finanzierung erfolgt über Abwassergebühren und Abwasseranschlußbeiträge
.<<

Abwasser fällt in jedem Haushalt und Gewerbe an; in Städten bleibt gar nichts anderes übrig, als die Öffentliche Einrichtung zu benutzen. Auf dem Land gibt es aber andere Möglichkeiten, die von allen diesbezüglichen Gesetzen als gleichwertig angesehen werden und zudem für die Allgemeinheit kostengünstiger wäre.

Die Größe des Grundstückes lässt keinerlei Rückschlüsse auf Abwassermengen zu. "Verursachergerecht", wie es immer bezeichnet wird, ist die Umlage nach Grundstücksgröße auf keinen Fall - und auch mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz hat das alles nichts zu tun.

In Städten, wo Kanalisation sinnvoll ist und zu erträglichen Gebühren führt, werden keine Beiträge erhoben. Solidarität wird nur vom ländlichen Raum gefordert. Auffällig ist in diesem Zusammenhang auch, dass größere Städte sich abwasserseits von ihrem Umland getrennt haben.

Es müßte einmal zusammengerechnet werden, wieviel Geld in diesem Land insgesamt in die Wasser- und Abwasserinfrastruktur geflossen ist: Beihilfen des Landes für die Zweckverbände, Umlagen der Gemeinden, Fördermittel von EU, Bund, Wirtschafts-, Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in M-V - UND die Beiträge der Bürger.

Das alles bleibt unberücksichtigt, wenn man die Argumentation darauf stützt, dass es bereits vor der Wende Anlagen gab, deren Instandhaltung nun eigentlich über Gebühren finanziert werden müßte.
Aber vielleicht schafft es dieser Weg bis zum Europäischen Gerichtshof - was uns allen zu wünschen ist.

Maria Rosemeyer, Blievenstorf

dazu erhielt ich heute (20.3.2007) eine Mail aus Nordwest-Mecklenburg:

Sehr geehrte Frau Rosemeyer,
mit Interesse habe ich Ihren Leserbrief gelesen.
Leider haben Sie aber nicht erwähnt, das die Mitglieder der Verbandsversammlungen (in der Regel die Bürgermeister) noch ein sehr wichtiges Mittel in der Hand haben, die per Gesetz geforderten Beiträge (sind ausschließlich von Grundstückseigentümern zu zahlen) so niedrig als möglich zu halten.

Um die Beitragshöhe festzulegen, muss die Verwaltung erst einmal den höchstzulässigen Beitragssatz errechnen. Dieser Betrag darf nicht überschritten werden. Der Beitrag ist also nach oben durch eben jenen Betrag begrenzt. Da auch laut geändertem KAG Beiträge erhoben werden sollen, liegt die untere Grenze also bei € 0,01. Aber auch wenn die Bürgermeister 1 Cent/m² beitragsfähiger Fläche als Beitragshöhe festlegen, handeln sie noch gesetzmäßig.
Jeder, der für eine gerechte und damit verbrauchsabhängige Umlage der Investitionskosten eintritt, sollte also seinem Bürgermeister klar machen: 1 Cent/ m² reicht.
Da in vielen Zweckverbänden in Kürze Entscheidungen über derartige Beiträge anstehen, sollte o. G. Argumentation einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

... wozu ich hiermit meinen Anteil beigesteuert habe.


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