Abwassermaßnahmen im ländlichen Raum werden (in M-V) u.a. gefördert aus dem EAGFL-Programm der EU

unter der Überschrift:
Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen

findet sich auch der Bau von Kläranlagen und Kanalisation






Auszug aus dem Operationellen Programm Mecklenburg-Vorpommern

Förderperiode 2000 bis 2006

CCI-Nr.: 1999 DE 16 1 PO 004

(ab Seite 118)

 

 

3.3 Durchführung des Schwerpunktes 3

 

3.3.1 Maßnahme 3.1.1 Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Ziel

Ziel ist es, wasserwirtschaftliche Vorhaben, die öffentlichen Interessen*1 dienen und die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können, verwirklichen zu helfen. Der Bau kommunaler Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wird mit Zuwendungen auch gefördert, um die beitrags- und gebührenpflichtigen Nutzer zu entlasten.

 

Gegenstand der Förderung

Reduzierung der Belastungen in Gewässern*2. Förderung von Aufbau und Modernisierung einer modernen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

 

Begründung

Im dünnbesiedelten Mecklenburg-Vorpommern mit einem hohen Anteil von Klein- und Streusiedlungen werden zunehmend die ökonomischen und ökologischen Grenzen einer Strategie der zentralen Abwassererfassung und -reinigung sichtbar. Sinkende Kosten-Nutzen-Relationen bzw. ein überproportional steigender Aufwand erfordern eine Anpassung der Fördermodalitäten.

 

Beschreibung

Vorrangiges Ziel einer modernen Umweltpolitik ist es, die Belastung von Natur und Umwelt möglichst erst gar nicht zuzulassen. In den 90er Jahren stand daher in Mecklenburg-Vorpommern der Ausbau der zentralen Abwasserentsorgungseinrichtungen im Mittelpunkt der Investitionen, wodurch eine deutliche, aber noch nicht ausreichende Verbesserung der Anschlußquoten und der Abwasserqualität erreicht wurde. Ferner entspricht die Qualität und die Leistungsfähigkeit der Versorgungstechnik des nahezu flächendeckenden Trinkwasserversorgungssystems noch nicht überall modernen technischen Standards. Durch Förderung soll insbesondere in Problemfällen eine erhebliche Erhöhung der Umwelt- und Lebensqualität erreicht werden.

 

förderfähige Aktionen

Die Höhe des Zuschusses für Wasserversorgung richtet sich nach der Größe der Gemeinde, in der das Vorhaben durchgeführt wird

·        bis 5.000 Einwohner bis zu 50 von Hundert

·        von 5001 bis 10.000 Einwohner bis zu 40 von Hundert

 

Die Höhe des Zuschusses für Vorhaben der Abwasserbeseitigung richtet sich nach der Größe der Gemeinde, in der das Vorhaben durchgeführt wird. Sie beträgt für Gemeinden

·        bis 5.000 Einwohner bis zu 60 von Hundert

·        von 5001 bis 10.000 Einwohner bis zu 50 von Hundert

·        von 10.001 bis 50.000 bis zu 40 von Hundert

·        über 50.000 Einwohner bis zu 30 von Hundert

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Zuwendungsfähige Vorhaben sind:

·        Wasserversorgungsanlagen auf der Grundlage von geprüften Wasserversorgungskonzepten

·        der Bau öffentlicher Anlagen für eine nach Menge und Güte ausreichende Wasserversorgung

·        das sind Anlagen zur Wassergewinnung, -aufbereitung, -förderung und -speicherung - sowie sonstiger Anlagenteile, wenn diese in einem räumlichen Zusammenhang mit der Gesamtanlage stehen.

·        Ergänzungsmaßnahmen zur Stabilisierung der Wasserversorgung, wenn die güte- und mengenmäßige Anforderung mit den bestehenden öffentlichen Anlagen nicht mehr eingehalten werden kann.

·        Ortsnetze und überörtliche Verbindungsleitungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen stehen

·        bei Abwasserbaumaßnahmen auf der Grundlage geprüfter Abwasserbeseitigungskonzepte

·        der Bau öffentlicher Abwasserbehandlungsanlagen - das sind Kläranlagen einschließlich Anlagen zur Klärschlammbehandlung und Verwertung der anfallenden Energie - sowie sonstige Anlagenteile, wenn diese in einem räumlichen und funktionellen Zusammenhang mit der Gesamtanlage stehen.

·        Ortskanalnetze und überörtliche Verbindungsleitungen

·        Annahmestationen und Behandlungsanlagen für Fäkalien und Fäkalschlamm auf öffentlichen Kläranlagen

·        Für die EFRE-Kofinanzierung müssen Gemeinden mindestens 5.000 Einwohner haben, die Förderung wird zu den Förderfällen des EAGFL abgegrenzt

 

Auswahlkriterien

Ein Vorhaben kann nur gefördert werden, wenn

·        das Vorhaben dem Wohl der Allgemeinheit dient und nach Art und Umfang aus wasserwirtschaftlichen und gewässerökologischen Gründen erforderlich ist

·        bei der Planung und Durchführung die Erfordernisse von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege die notwendige Berücksichtigung finden

·        die notwendigen Zulassungsverfahren und sonstigen zur Durchführung erforderlichen Verfahren zum Zeitpunkt der Auszahlung abgeschlossen sind

·        der ordnungsgemäße Betrieb und die spätere Unterhaltung gesichert erscheinen.

 

Endbegünstigte

Zuwendungsempfänger können sein

·        Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände

·        Zuwendungen für Anlagen in Gemeinden, die einem Verband angehören, werden grundsätzlich an den Verband und nicht an einzelne Verbandsmitglieder bewilligt

 

Ex-ante-Bewertung und Feststellung der Kohärenz
Handlungsbedarf besteht in M-V insbesondere bei der qualitativen Verbesserung der Versorgung mit Trinkwasser. Von der Förderung der Wasserversorgung wird eine verbesserte Trinkwasserqualität, größere Versorgungssicherheit und die Verringerung der Leitungsverluste erwartet. Die größten Defizite beim Anschluss an öffentliche Abwasseranlagen liegen in den Klein- und Mittelstädten.*3 Die genannten Maßnahmen werden dazu beitragen, die Wasser- und Abwasserqualität in bestimmten räumlichen Schwerpunkten nachhaltig zu verbessern. Die Maßnahme ist mit direkten
positiven Umweltausauswirkungen verbunden.


Kommentar:

*1Die Maßnahmen dienen öffentlichen Interessen - hier dem Umweltschutz - und trotzdem müssen die "beitragspflichtigen  Nutzer" - hier die Grundeigentümer -  hohe Beiträge dafür bezahlen. Ohne Fördermitteleinsatz würden diese  Anlagen nicht gebaut werden, die Bürger könnten mit dem Betrieb von Kleinkläranlagen die örtliche Wirtschaft in Anspruch nehmen.

*2 wobei die größte Gewässerbelastung aus der Landwirtschaft stammt.
 
*3 Klein- und Mittelstädte haben häufig einen weiten Bereich sehr dünnbesiedelten ländlichen Raumes um sich herum. Ein verwaltungstechnischer Zusammenschluß von Dörfern mit 30-100 Einwohnern je km² ist kaum als Ballungsgebiet im Sinne der EU-Richtlinie für kommunale Abwässer zu bezeichnen.



Kohärenz und Bewertung der Maßnahmen Seite 287

 

A) Entwicklungslinien

Die wasserwirtschaftlichen Einzelmaßnahmen bilden im Zusammenwirken einen Schwerpunkt zur infrastrukturellen Sicherung und Entwicklung der ländlichen Räume.

Die für die natürlichen Wasservorkommen bedeutsame umweltschonende*1 Abwasserentsorgung ist in der vergangenen Förderperiode weit voran gebracht worden.

Modernisierungsmaßnahmen sind jedoch weiterhin erforderlich.

Neben den Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft sind die Maßnahmen zur Seesanierung und zum naturnahen Gewässerausbau weiterhin eine Voraussetzung für nachhaltige Verbesserung der Wasserqualität, zum Hochwasserschutz für Landwirtschaft und Siedlungen und zur naturschutzrelevanten Wasserhaltung.

 

B) Strategie

Die Maßnahmen der Abwasserentsorgung sollen in der neuen Förderperiode noch intensiver*2 mit der finanziellen Leistungskraft der Kommunen und Bewohner im ländlichen Raum abgestimmt werden. Ohne Fördermittel sind hier keine Entwicklungsfortschritte zu erreichen. Gleichzeitig soll jedoch jedes Projekt auf seine Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit sowie auf Alternativlösungen untersucht werden. Dieses gilt besonders für die Frage: Anschluss kleiner peripher gelegener Siedlungen an zentrale Abwasseranlagen oder dezentrale Lösungen.

Bei Seesanierung und Gewässerausbau haben die ökologischen Belange bereits in den letzten Jahren höchste Priorität genossen. Dieser Weg soll weiterverfolgt werden.

Nicht zuletzt im Interesse des Tourismus wird ein weiterer Schwerpunkt wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in der Sanierung der Seen liegen.

 

C) Bewertung

Die zahlreichen oberirdischen und unterirdischen Wasservorkommen sind ein unschätzbares Naturgut des Landes. Sie sollen nachhaltig gesichert*1 und - wo notwendig - verbessert werden. In den vergangenen Förderperioden sind die ländlichen Räume mit modernen Trinkwasser- und Abwasseranlagen versehen worden, was erheblich zur Infrastrukturverbesserung und zur Verbesserung der Gewässergüte beigetragen hat. Der optimale Anschlussgrad an zentrale Entsorgungsanlagen wird im Laufe der Programmplanungsperiode weitgehend erreicht werden. Dabei soll in jedem Einzelfall geprüft werden, inwieweit der Anschluss an zentrale  Abwasserbehandlungsanlagen ökonomisch sinnvoll und kostenmäßig tragbar ist bzw. dezentrale Lösungen - auch aus naturschutzrelevanter Sicht - besser geeignet sind.

 

Die Maßnahmen des Gewässeraus- und Rückbaues, der Seesanierung und anderer flankierender eigener Förderprogramme stehen in engem Zusammenhang. Sie dienen gleichermaßen dem Gewässer- und Naturschutz sowie der Erhaltung und Verbesserung des Landschaftsbildes im Interesse des Tourismus. Eine Marketingstudie belegt, dass von Menschen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns mit dem Land spontan die Vorstellung Seen, Wasser, Wald = Urlaubslandschaft verbunden wird.*2

Deshalb sollte auch bei der Umsetzung der Förderrichtlinie der integrierte Ansatz mit anderen Programmen verstärkt verfolgt werden.


Kommentar:

*1 Fachleute befürworten in empfindlichen Gebieten NUR eine dezentrale Abwassertechnik, weil aus Kanalisationen in Extremfällen ungereinigtes Abwasser austritt. Außerdem werden durch die - eigentlich nicht mehr zeitgemäße - Kanalisation Hormone, Medikamentenrückstände und Viren in Gewässer geleitet, die dann vielerorts wieder im Trinkwasser auftauchen.

*2inzwischen jedoch auch der Geruch aus Gullideckeln in Städten und Ortslagen



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