Valid HTML 4.01
Den Bürgern in Mecklenburg-Vorpommern reicht es.


Nachdem im Herbst 2006 Bürger in Lüssow, Kritzkow, Steinhagen und anderen Beitragsbescheide für die Abwasserbeseitigungsanlagen bekommen hatten und daraufhin Widerstand organisierten, macht der Unmut sich immer lauter bemerkbar.
Auch auf Poel und Rügen, wo vor und nach der Wende umfangreiche Abwasseranlagen gebaut wurden, sollen die Grundstückseigentümer nun dafür bezahlen.
Vielen Bürgern im Land ist noch nicht klar, dass alle Investitionen ihres jeweiligen Zweckverbandes von allen Grundstückseigentümern bezahlt werden müssen. Es ist also wichtig, alle Bürger im Verband darauf aufmerksam zu machen, dass es ihren Geldbeutel ebenso betrifft, obwohl bei Ihnen schon zu DDR-Zeit gebaut wurde.
Die Gemeinden wurden mit hohen Fördermitteln gelockt. Die Aussage der Landesregierung, das "seien ausschließlich Entscheidungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung", kann so nicht stehenbleiben.
Es ist doch nicht fair, einem Hund eine leckere Wurst in Reichweite zu hängen und dann so zu tun, als hätte man nichts damit zu tun, wenn sie gefressen wurde.
Immer wieder wurde im Landtag darüber diskutiert, wie man die Kosten verteilen solle und immer wieder hieß es , die "bevorteilten Grundstückseigentümer" hätten das zu zahlen.

Dabei ist man einem groben Irrtum verfallen: man hat die "Eigentumsquote" als Argument herangezogen. Der Begriff kommt aus der Statistik. Einwohner werden stichprobenhaft befragt, ob sie im eigenen Haus wohnen oder zur Miete. In M-V antworteten im Jahr 2002 36% diese Frage mit: im eigenen Haus.
Sehen wir uns im Land um: Lt. Stat. Bundesamt leben in M-V 64,4 % der Bürger im dünnbesiedelten ländlichen Raum. Diese Grundstücke gehören zum allergrößten Teil Privatpersonen oder Gewerbetreibenden (darauf, wo sie wohnen, kommt es hierbei nicht an).
Die Mehrheit der Bürger wird also mit dieser Regelung benachteiligt, zumal man in den großen Städten, wo es sich wegen der Besiedlungsdichte wirklich rechnen würde, keine Beiträge erhebt: dann würden ja die Kommunen pleite gehen...

In unserem Bundesland hätte lt. EU-Richtlinien nicht ein weiterer Kilometer Abwasserkanal verlegt werden müssen. Denn Ballungsgebiete mit mehr als 2.000 Einwohnern waren bereits kanalisiert - und manch kleinere Orte ebenso.
Auch gleich nach der Wende gab es schon sehr gute Grundstückskläranlagen. In M-V sind mehrere Firmen ansässig, die Pflanzenkläranlagen in alle Welt liefern - nur hier bei uns wurden sie nicht zugelassen, weil man andere Pläne hatte.
Etliche Bürger bauten sich, pfiffig wie sie waren, eine Anlage im Eigenbau und verwendeten oder versickerten das gereinigte Wasser auf ihrem Grundstück. Obwohl ihnen fachlich nichts Schlechtes nachgewiesen werden konnte, wurden sie fast kriminalisiert. Bis heute kämpfen sie darum, ihre Anlagen behalten und weiter betreiben zu können, denn man hat ihnen oftmals einen Kanal mit Anschlußzwang vor die Tür gelegt.
Dazu kam natürlich auch der Anschlußbeitrag.

Noch 1994 hat die Landesregierung ganz richtig erkannt:
Abwasseranlagen sind sogenannte kostenrechnende Einrichtungen, deren Bau- und Betriebskosten von den Vorteilsnehmern, in diesem Fall von den Abwasserlieferanten, zu zahlen sind. Die Finanzierung erfolgt über Abwassergebühren und Abwasseranschlußbeiträge. (Kleine Anfrage Nr. 1/4665)
Dann muß im Schweriner Schloß ein Virus ausgebrochen sein, das dazu führte, dass man die Last nicht auf alle Haushalte - die ja Abwasserlieferanten sind - verteilte, sondern nur auf die Grundstückseigentümer. Eine späte Rache der alten Seilschaften?
Das Glück, ein Grundstück zu besitzen, kann in diesem Land nur empfinden, wer dieses in einer Stadt oder zumindest im "Speckgürtel" einer Stadt sein Eigen nennt.
Für alle anderen ist es eher eine Last. Müssen doch sämtliche Erschließungskosten von wenigen Bürgern getragen werden - trotz (oder gerade WEGEN??) hoher Fördermittel.



Startseite Übersicht M-V
Rechtliches Fachliches